Hat der Kanton Zug bald nur noch vier Gemeinden?
«Es soll keine Tabus geben», sagt Baudirektor Heinz Tännler (SVP). «Wir wollen den Fächer bewusst weit öffnen und Gelegenheit geben, auch kontroverse und provokative Thesen und Fragen aufzuwerfen, die im politischen und verwaltungsinternen Alltag nicht auf der Agenda stehen.»
Politische Grenzen verlieren in der Raumplanung an Bedeutung
Dazu gehören beispielsweise Vorschläge zur Arrondierung von Kantons- und Gemeindegrenzen. Laut Tännler muss mit der Einbettung in den Metropolitanraum Zürich auch «die provokative Frage» nach Fusionen über die Kantonsgrenze hinaus – etwa in Richtung Zürich – diskutiert werden können.
Wie René Hutter, Leiter des Amtes für Raumplanung, erklärte, werden die grenzüberschreitenden Beziehungen in der Raumplanung künftig ohnehin an Bedeutung gewinnen. Dies verdeutlichten beispielsweise die Pendlerströme, so Hutter.
Die Grenzen müssten vermehrt den tatsächlichen siedlungs-, verkehrs- und wirtschaftspolitischen Tatsachen angepasst werden. Das gilt auch kantonsintern: So soll im Rahmen des neuen Raumordnungskonzepts offen über Zusammenschlüsse von Gemeinden diskutiert werden. Langfristig sei eine Fusion zu vier Gemeinden zu prüfen, heisst es dazu im Rohentwurf.
85 Prozent des Bevölkerungswachstums soll von urbanen Gebieten aufgefangen werden
«Wir wollen ein übersichtliches und lesbares Raumordnungs-Konzept, das höchstens 30 Seiten umfasst», sagte Tännler. Darum hat das Amt für Raumplanung für die künftige Raumentwicklung vier Ziele mit je vier Massnahmen definiert. So soll sich der Kanton während der kommenden 20 Jahre in vier unterschiedlichen Raumtypen entwickeln. Das Wachstum soll so gesteuert werden, dass mindestens 85 Prozent des künftigen Bevölkerungs- und Beschäftigungswachstums in den Stadtlandschaften stattfindet. Die verbleibenden 15 Prozent des Wachstums in Zwischenlandschaften mit regionalen Zentren vorgesehen. Beim Verkehr stehen in Zukunft vermehrt verkehrslenkende und steuernde Massnahmen im Vordergrund.
Zudem soll das Raumordnungs-Konzept (ROK) dabei helfen, typischen Landschaften Sorge zu tragen. «Die Zuger Landschaften sind durchgängig und in fünf Minuten ist jeder Zuger und jede Zugerin zu Fuss in einem Naherholungsgebiet», heisst es im ROK.
Anpassung der kantonalen Raumordnung an Vorgaben des Raumplanungsgesetzes
Das derzeit noch gültige ROK stammt aus dem Jahr 2001. Weil es einerseits in die Jahre gekommen ist und andererseits das eidgenössische Raumplanungsgesetz revidiert wurde, braucht es ein neues Konzept. Der Bund hat die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren ihre Raumentewicklungsstrategie anzupassen.
Die Ausarbeitung des ROK geschieht in zwei Phasen. In der ersten ist im November ein Workshop mit Vertretern von Gemeinden vorgesehen, ein weiterer mit Personen aus der Verwaltung des Kantons Zug, von Nachbarkantonen und vom Bund.
An einem dritten Workshop beteiligen sich Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden und Organisationen. Die dabei gewonnen Erkenntnisse fliessen in den Entwurf des neuen ROK ein. Dieses wird - in der zweiten Phase - öffentlich aufgelegt. Läuft alles nach Plan, kann ihn der Regierungsrat das neue ROK 2017 dem Kantonsrat vorlegen. (mai/sda)