Harmonisiertes Rechnungsmodell für Aargauer Gemeinden
Aufgrund der ersten Kommissionsberatung im August 2011 und der Beratung im Grossen Rat vom November 2011 hat das Departement Finanzen und Ressourcen (DFR) Prüfungsanträge zur Mindestkapitalisierung, zur Konsolidierung sowie zu den finanziellen und personellen Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden geprüft und teilweise umgesetzt.
Der Regierungsrat soll neu die Mindestkapitalisierung festlegen. Gemäss einem Antrag aus der Kommission ist der entsprechende Paragraf genauer zu formulieren. Der Inhalt selber bleibt unverändert. Der Prozentsatz für die Höhe des Eigenkapitals soll sich in einer Bandbreite von zwölf bis fünfzig Prozent des Aufwands des vorangehenden Rechnungsjahrs bewegen. Den jeweiligen Prozentsatz legt der Regierungsrat unter Berücksichtigung von allgemeinen Kapitalisierungsgrundsätzen und der volkswirtschaftlichen Lage durch Verordnung fest.
Wesentlichkeitsgrenze bleibt
Es ist vorgesehen, dass der Regierungsrat durch Verordnung die erforderlichen Vollzugsvorschriften erlässt. Insbesondere soll er abgestuft nach Gemeindegrösse die Wesentlichkeitsgrenzen der Aktivierung für die Verbuchung von Investitionen, der zeitlichen Rechnungsabgrenzung und der Bildung von Rückstellungen erlassen. Ein Antrag aus der Kommission wollte für die zeitliche Rechnungsabgrenzung auf eine Wesentlichkeitsgrenze verzichten und so eine transparentere Rechnungsführung ermöglichen. Die Kommission lehnte den Antrag mit grosser Mehrheit ab. Sie ist der Meinung, dass die Gemeinden einen grossen Mehraufwand hätten, wenn sie jeden einzelnen Beleg auf eine zeitliche Rechnungsabgrenzung prüfen müssten. Der Umsetzung und Einführung des HRM2 in den Aargauer Gemeinden wurde bei wenigen Enthaltungen ohne Gegenstimme zugestimmt. Der Grosse Rat behandelt die Vorlage voraussichtlich im Mai 2012. (mgt/aes)