Grüne Wirtschaft: Bundesrat verabschiedet Revision des Umweltschutzgesetzes
Der Bundesrat will die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und dafür die Ressourcen schonen und effizienter nutzen sowie die Umweltbelastung senken. Deshalb schlägt er eine Ergänzung des Umweltschutzgesetzes (USG) vor. Mit dieser Revision will er insbesondere Ziele verankern, den Konsum ökologischer gestalten (z.B. mit Vereinbarungen), wertvolle Materialien und Stoffe zurückgewinnen (z.B. Kunststoffe, Phosphor) und Informationen zur Ressourcenschonung und -effizienz bereitstellen.
Der Bundesrat sieht vor, das Parlament regelmässig über die Fortschritte zu informieren und ihm konkrete Ressourcenziele vorzuschlagen. Diese präzisieren die allgemeinen Ziele der Ressourcenschonung und der Ressourceneffizienz. Auf diese Weise könne die Schweiz die langfristig angelegte Aufgabe des Umbaus der heutigen Wirtschaft hin zu einer Grünen Wirtschaft angehen. Mit der Revision wird das USG in den Bereichen Ziel und Berichterstattung, Abfälle und Rohstoffe, Konsum und Produktion sowie übergreifende Instrumente angepasst.
Indirekter Gegenvorschlag zu Volksinitiative
Die Revision des Umweltschutzgesetzes ist der indirekte Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» vom 6. September 2012. Der Bundesrat ist mit der Stossrichtung der Initiative zwar grundsätzlich einverstanden, er lehnt sie aber dennoch ab, weil er die Auffassung vertritt, dass es sinnvoller sei, schrittweise vorzugehen. Dies ermögliche der Schweiz einen flexiblen Umbau der Wirtschaft.
Mehrheitliche Zustimmung in der Vernehmlassung
Von den 148 Teilnehmern der Vernehmlassung äusserten sich 108 insgesamt zustimmend, was auf eine breite Zustimmung schliessen lässt. 38 Teilnehmer lehnen die Vernehmlassungsvorlage ab, darunter der Kanton Appenzell Ausserrhoden, die Parteien SVP, FDP und BDP, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Berggebiete (SAB) und 13 Wirtschaftsorganisationen (u.a. economiesuisse, Gewerbeverband). Begründet wird die Ablehnung insbesondere mit dem Argument, das heutige USG sei ausreichend für weitere Massnahmen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz. Zudem würde die Vorlage unverhältnismässige Staatseingriffe ermöglichen, dabei aber die durch die «Kann»-Formulierungen entstehenden Folgekosten für die Wirtschaft weitgehend offen lassen.
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) bezeichnet die Revision des USG als «gefährliches Experiment». Die Schweiz gehöre schon heute zu den ressourceneffizientesten Volkswirtschaften der Welt, teilt der SGV mit: «Diese Spitzenposition wird nun leichtfertig riskiert, wenn der Staat alles an sich heranzieht. Die Revision des USG nimmt der Wirtschaft ihre Freiheit und leistet bürokratischen Lösungen Vorschub.» (mgt/aes)