Gesetzesänderung: Neues Enteignungsverfahren ab 2021
Wie der Bundesrat beschlossen hat, soll das revidierte Enteignungsgesetz per 2021 in Kraft treten. Mit der Gesetzesänderung soll es künftig mehr Geld für enteignetes Kulturland geben, zudem werden die Verfahren angepasst.
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Im zuge des revidierten Enteignungsverfahrens erhalten Bauern, wenn ihr Kulturland enteignet wird, eine höhere Entschädigung als bisher.
Die meisten Enteignungen werden heute im Zusammenhang mit Infrastrukturvorhaben vorgenommen, in der Regel muss für Enteignungen ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden.
Allerdings: Als das Enteignungsgesetz 1930 in Kraft getreten ist, gab es noch keine Plangenehmigungsverfahren. Um Rechtssicherheit zu schaffen, soll nun das Enteignungsverfahren in Kombination mit dem Plangenehmigungsverfahren für das Werk durchgeführt werden, für welches Land enteignet wird. In einem anschliessenden gerichtlichen Einigungs- und Schätzungsverfahren wird vor einer eidgenössischen Schätzungskommission (ESchK) die Höhe der Entschädigung geregelt.
Bundesgericht wählt Kommissionsmitglieder
Neu werden die Mitglieder der Kommission vom Bundesgericht gewählt. Diese können künftig auch vollamtlich angestellt werden. Dies soll sicherstellen, dass eine Entschädigungsforderungen innert einer angemessenen Frist beurteilt wird.
Indem das Parlament die Entschädigung für enteignetes Kulturland nun erhöht hat, hat es der Gesetzesänderung seinen Stempel aufgedrückt: Künftig erhalten enteignete Bauern das Dreifache des Schätzpreises. Bauernvertreter in den Räten hatten argumentiert, dass dem „sorglosen Umgang mit Kulturland“ Einhalt geboten werden müsse.
Der Bundesrat hat die Inkraftsetzung unter dem Vorbehalt beschlossen, dass kein Referendum gegen die Gesetzesänderung ergriffen wird. Die Frist läuft bis am 8. Oktober 2020. (sda/mai)