14:09 KOMMUNAL

Gemeinden ziehen Beschwerden weiter

Teaserbild-Quelle: zvg

Für eine Bodenverkabelung kämpfen namentlich die Gemeinde Köniz, Riggisberg, Rüeggisberg, Rümligen und Niedermuhlern sowie eine Interessengemeinschaft aus Anwohnern.

Ende April 2011 genehmigte das Bundesamt für Energie den seit langem geplanten Ausbau der Hochspannungsleitung zwischen Wattenwil und Mühleberg. Es entschied, dass nur rund drei Kilometer unter die Erde kommen, der Rest sollte als Freileitung geführt werden.

Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden «zum Teil» gut

Gegen diesen Entscheid wurden diverse Beschwerden erhoben. Am 25. Januar 2012 sprach sich schliesslich das Bundesverwaltungsgericht aus. Sein Urteil scheine auf den ersten Blick vielversprechend, teilte die Gemeinde Köniz mit. So seien die Beschwerden zum Teil gutgeheissen worden. Das Projekt wurde teilweise zur Überprüfung einer Bodenverkabelung in geschützten Gebieten an das Bundesamt für Energie zurückgewiesen. In verschiedenen Gegenden soll unter anderem die Trasseeführung geprüft werden.

Doch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stelle nicht sicher, dass die Hochspannungsleitung in den genannten Gebieten auch tatsächlich verkabelt werde, schreibt die Gemeinde Köniz. Das Bundesverwaltungsgericht ordne lediglich an, dass eine Verkabelung abgeklärt werde. Auch gebe es keine Sicherheit dafür, dass unabhängige Experten statt der BKW die Studie für die Überprüfung erstellten.

Spezielles Verfahren und andere Linienführung gefordert

Die Abklärungen zur Verkabelung betreffen nach der Interpretation der Gemeinde Köniz rund 13 der 33 Kilometer langen Leitung. Das sei ein erheblicher Umfang. Trotzdem sei man aufgrund des Urteils weitgehend an das bereits bestehende Trassee der Freileitung gebunden.

Die Gemeinde findet jedoch, die Linienführung müsste in einem viel breiteren Korridor abgeklärt werden. Und dafür brauche es ein sogenanntes Sachplanverfahren, eine Art Vorstufe des Plangenehmigungsverfahrens. Das Bundesverwaltungsgericht teile zwar an sich diese Auffassung, mache hier aber eine Ausnahme, weil ein Sachplanverfahren nicht sinnvoll oder zumutbar sei.

Keine Abklärung im Wangental

Weiter habe das Bundesverwaltungsgericht für das Wangental keine Verkabelungs- Abklärungen verlangt. Dabei sei das Wangental durch den Leitungsausbau stark betroffen, insbesondere durch einen 88 Meter hohen Masten im Wohngebiet. Ebensowenig sei das Gericht der Frage nachgegangen, ob es den Leitungsausbau aus Gründen der Versorgungssicherheit wirklich brauche. Die amtlichen Akten machten zu dieser Frage keine klaren Aussagen.

Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht viele Argumente der Freileitungsgegner gutgeheissen, hält die Interessengemeinschaft IG-UHWM fest. Sie ziehe jedoch zusammen mit den Gemeinden das Urteil des Bundesverwaltungsgericht aus Solidarität mit den Anwohnern ausserhalb der Schutzgebiete weiter. Zudem gebe es noch mehrere Fragen, die im Urteil zu wenig geklärt worden seien. (mgt/mrm)

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