Gemeinden von der Mehrwertsteuer entlasten?
Der Schweizerische Städteverband stimmt zwar mit dem Bundesrat überein, dass die Schweiz ihre Steuerregimes für eine privilegierte Besteuerung von Statusgesellschaften aufgrund der internationalen Kritik anpassen muss. Ebenfalls unbestritten ist, dass die Abschaffung dieser Steuerregimes in sinnvoller Weise kompensiert und die Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz gestärkt werden sollen. Aus Sicht der Städte und städtischen Gemeinden sei die Unternehmenssteuerreform III (USR III) in der vorliegenden Form jedoch überladen und unausgewogen.
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Vorlage zu entschlacken und die verschiedenen steuerpolitischen Massnahmen im Hinblick auf die vielfältigen Qualitäten des Unternehmensstandortes Schweiz neu zu gewichten. Vor allem müsse die USR III die Steuerausfälle auf der kommunalen Ebene ausgleichen.
Kommunale Steuerausfälle von 15 Prozent erwartet
Städte und Gemeinden sind von der USR III unmittelbar betroffen. Unternehmenssteuern haben für sie eine grosse finanzpolitische Bedeutung. Denn sie tragen meist mit 20 bis 25 Prozent zum kommunalen Steueraufkommen bei – je nach Wirtschaftsstruktur kann der Anteil jedoch bis zu 50 Prozent am Steuerertrag ausmachen. Falls die Kantone im Zusammenhang mit der USR III ihre Gewinnsteuersätze bei den Unternehmenssteuern generell senken, treffe dies somit auch die Städte und Gemeinden. Nach Hochrechnungen des Städteverbandes würde eine Senkung des Gewinnsteuersatzes auf 15 Prozent Steuerausfälle für die kommunale Ebene allein von insgesamt 1,5 Milliarden Franken bedeuten. Zahlreiche Aufgaben auf kommunaler Ebene wären in Frage gestellt, teilt der Städteverband mit.
Der Bundesrat will die erwarteten Gewinnsteuersenkungen mit einer Milliarde Franken ausgleichen – allerdings nur gegenüber den Kantonen. Der Städteverband fordert deshalb vom Bund, dass dieser die Kantone verpflichtet, ihre Städte und Gemeinden angemessen an den Ausgleichzahlungen zu beteiligen.
Lösungsvorschlag: Entlastung der Gemeinden von der Mehrwertsteuer
Als Kompensation schlagen die Städte eine Entlastung von Gemeinden und Kantonen bei der Mehrwertsteuer vor. Den Gemeinwesen sollen die bezahlten Vorsteuern voraussetzungslos zurückerstattet werden – ausser sie seien unternehmerisch tätig. Diese Anpassung führe nicht nur zu einer erheblichen administrativen Entlastung, sondern beseitige auch die taxe occulte, welche die Kommunen letztlich mit eigenen Finanzmitteln finanzieren müssten. In einem Staatswesen, in dem jede der drei Stufen eine eigene Finanzautonomie hat, sei eine derartige steuerpolitische Anomalie finanzpolitisch nicht zu rechtfertigen.
Eine ausreichende Kompensation der Steuerausfälle auf kommunaler Ebene ist für den Städteverband eine der Voraussetzungen für die Erreichung eines der Ziele der USR III – nämlich die Stärkung des Unternehmensstandortes Schweiz. Die Standortattraktivität hänge nicht nur von der Steuerbelastung ab, sondern auch von einer Reihe von Dienstleistungen und Infrastrukturen, welche zu einem grossen Teil durch kommunale Steuermittel finanziert werden. (mgt/aes)