Gemeindefusionen Luzern: Weniger Mittel für Kantonsbeiträge
Nachdem sich drei Gemeinden aus dem Projekt Starke Stadtregion Luzern zurückgezogen haben und das Projekt in der Region Sursee nicht weiterverfolgt wird, werden für die Strukturreform im Kanton Luzern weniger finanzielle Mittel benötigt als ursprünglich angenommen. Der Regierungsrat erachtet es als nicht sinnvoll, zu viele Mittel in einem Fonds zu binden. Nach Abzug der Beiträge an diese Fusionsprojekte schlägt er vor, den Fonds für besondere Beiträge an Gemeinden mit 40 Millionen Franken zu äufnen.
Daueraufgabe Strukturanpassung
Laut Regierungsrat bleiben Strukturanpassungen im Kanton Luzern auch in den kommenden Jahren eine Notwendigkeit. Der Kanton und die Gemeinden stehen wegen der ungewissen Wirtschaftslage vor besonderen Herausforderungen. Durch die mobile Gesellschaft verlieren die Gemeindegrenzen weiterhin an Bedeutung. Die Strukturreform im Kanton Luzern ist noch nicht abgeschlossen. Gut strukturierte, starke Gemeinden sind die Grundlage für den gesamten Kanton, sich weiterzuentwickeln und den Wohlstand und die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner für die Zukunft zu erhalten.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass weitere Gemeinden die Fusion oder die verstärkte Zusammenarbeit suchen, um die finanzielle Belastung im Gemeindehaushalt zu reduzieren, Synergien zu schaffen und ihre Zukunftsaussichten zu verbessern.
Selbst mit den bestehenden, sehr guten Ausgleichsinstrumenten werden einige Gemeinden in eine finanzielle Notlage geraten und um eine Unterstützung beim Kanton ersuchen. Im Moment stehen für solche Zwecke noch 300 000 Franken zur Verfügung. Gemeinden, die ihre Strukturen verbessern wollen, oder solche, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, sollen weiterhin finanziell unterstützt werden können.
Fusionen auch ohne Not fördern
Mit der aktuellen Revision des Finanzausgleichsgesetzes verfolgt der Regierungsrat das Ziel, Strukturreformen sowohl im ländlichen Raum wie in den städtischen Regionen zu ermöglichen. Politische Strukturen müssten den Gemeinden wirtschaftliche Unabhängigkeit, Handlungsfähigkeit und Bürgernähe ermöglichen, meint der Regierungsrat.
Das aktuelle Gesetz über den Finanzausgleich erlaubt Kantonsbeiträge nur, wenn mit der Fusion die finanzielle Sanierung einer Gemeinde angestrebt wird. Für Fusionen, die sich ohne finanzielle Not durch eine Strukturanpassung auf die Zukunft ausrichten möchten, fehlt die gesetzliche Grundlage. Diese Ungleichheit hebt der Regierungsrat mit der neuen Gesetzesvorlage auf, und gleichzeitig schafft er die Grundlage auch für Zusammenarbeitsprojekte.
Fonds für finanzielle Notlagen
Die finanzielle Unterstützung an Fusions- und kommunale Zusammenarbeitsprojekte soll mittels Erweiterung des bestehenden Fonds für Sonderbeiträge im Finanzausgleichsgesetz geschehen. Der Fonds steht neu für alle besondere Beiträge zur Verfügung: für Beiträge an Einzelgemeinden in finanzieller Notlage, Beiträge an Fusionen und für Beiträge an Zusammenarbeitsprojekte von Gemeinden.
Der erweiterte Fonds für Sonderbeiträge wird mittels Dekret mit zusätzlichen 40 Millionen Franken geäufnet. Dies entspricht der Hälfte des Betrags, den der Kantonsrat im Zusammenhang mit dem Ertragsüberschuss in der Staatsrechnung 2006 für einen Kohäsionsfonds reserviert hat.
Berechenbare Kantonsbeiträge
Im Zusammenhang mit den Kantonsbeiträgen forderten in der Vergangenheit zahlreiche Vorstösse aus dem Kantonsrat ein Modell mit berechenbaren Kantonsbeiträgen. Diesen Auftrag erfüllt der Regierungsrat mit der Botschaft «Beiträge an Gemeindefusionen und für die kommunale Zusammenarbeit».
Nach dem neuen Modell bestehen die Beiträge an Gemeindefusionen aus zwei Komponenten: 1. Pro-Kopf-Beitrag: Darauf besteht ein Rechtsanspruch. 2. Zusatzbeitrag: Er wird nach bestimmten Kriterien bemessen und erreicht höchstens 50 Prozent des Pro-Kopf-Beitrags. Das neue Modell gibt Rechtssicherheit und ermöglicht eine einfache Berechnung des Pro-Kopf-Beitrags für den Kanton und die Gemeinden. Mit dem Zusatzbeitrag kann der Regierungsrat die Besonderheiten der einzelnen Fusion berücksichtigen. Im Sonderfall - bei Fusionen mit einer Gemeinde in einer finanziellen Notlage - ist es dem Regierungsrat möglich, einen Zusatzbeitrag zu sprechen, der über der Begrenzung von 50 Prozent des Pro-Kopf-Beitrags liegt. Weitere Instrumente für den Zusammenhalt Mit dem Gesetz über den Finanzausgleich wurde 2003 ein Instrument geschaffen, das die Solidarität zwischen Kanton und Gemeinden sowie zwischen den Regionen und den Gemeinden untereinander gewährleistet. Für diesen Zusammenhalt sorgen im Kanton Luzern auch weitere Instrumente wie Strukturreform, Neue Regionalpolitik und regionale Entwicklungsträger. (mgt/aes)