Gemeinde Saanen erhebt Einsprache gegen tausend Verfügungen
Die Gemeinde Saanen hat Einsprache gegen tausend Verfügungen zu den amtlichen Werten von Liegenschaften erhoben. Der bernische Grosse Rat beschloss im März, diese Werte für die Besteuerung von Vermögen und Liegenschaften neu festzusetzen.
Quelle: Roland Zumbuehl wikimedia CC BY 3.0
Blick auf die Gemeinde Saanen BE.
Der Gemeinderat von Saanen schreibt in einer Mitteilung vom Donnerstag, die neuen amtlichen Werte stellten für viele einheimische Liegenschaftsbesitzer eine kaum tragbare finanzielle Last dar.
Die tausend Einsprachen beträfen erstens sämtliche Liegenschaften, die mit einer Nutzungsbeschränkung belegt seien. Gemeint sind beispielsweise Erstwohnungen oder Personalwohnungen von Hotelbetrieben.
Zweitens rügt der Saaner Gemeinderat verschiedene Aspekte der Bewertung von Hotelbetrieben. In der Mitteilung ruft der Gemeinderat Liegenschaftsbesitzer dazu auf, auch selber – wo angebracht – Einsprachen zu verfassen. Nach Angaben des Saaner Gemeinderats wurden für über 12'000 Grundstücke in der Oberländer Gemeinde neue amtliche Werte verfügt.
Saanen will Kampagne führen
Die Gemeinde Saanen will zusammen mit Steuerexperten weitere rechtliche Schritte prüfen. Zudem hat er Geld für eine Kampagne gesprochen, welche dazu führen soll, dass die Rechtsgrundlagen zur Festsetzung der amtlichen Werte grundsätzlich neu gestaltet werden.
In diesen Prozess eingebunden sind laut Saaner Gemeinderat SVP-Nationalrat Erich von Siebenthal aus Gstaad (Gemeinde Saanen) und Vertreter verschiedener politischer Parteien.
Hauseigentümerverband war einverstanden
Als der bernische Grosse Rat 2017 die Debatte über die Neubewertung der amtlichen Werte aufnahm, galt diese Neubewertung als unbestritten. So wehrte sich beispielsweise der bernische Hauseigentümerverband (HEV) nicht dagegen. In den letzten 20 Jahren seien die Verkehrswerte tatsächlich angestiegen, sagte der HEV damals.
Umstritten im Grossen Rat war hingegen lange, welcher Ziel-Medianwert bei der Festlegung der amtlichen Werte gelten solle – 77 oder 70 Prozent des Verkehrswerts. Mit 77 zu 74 Stimmen beschloss das Kantonsparlament im März dieses Jahres, dass bei der Festsetzung des amtlichen Werts ein Ziel-Medianwert von 70 Prozent gelten soll.
Damit setzten sich jene im Grossen Rat durch, welche fanden, Hausbesitzer dürften nicht über Gebühr belastet werden. (sda)