Fussgängerstreifen im Aargau überprüft und optimiert
Mit dem Handlungsprogramm Fussgängerstreifen 2012 wurden die Fussgängerstreifen und Querungsstellen auf den Aargauer Kantonsstrassen erfasst und analysiert. Aufgrund von sicherheitsrelevanten Kriterien (Anzahl Unfälle, Ausrüstung der Querungsstelle und so weiter) ist für jeden Fussgängerstreifen und jede Querungsstelle eine Abschätzung und Priorisierung des Handlungsbedarfs erfolgt. Ziel war es, noch vor dem Herbst 2013 die Verkehrssicherheit für die Fussgängerinnen und Fussgänger an den Fussgängerstreifen auf den Kantonsstrassen zu erhöhen. Nun sollen in den nächsten 5 bis 15 Jahren je nach Priorität die entsprechenden Querungsstellen mit baulichen Massnahmen saniert werden. Die nötigen Massnahmen werden gemeinsam mit den Gemeinden erarbeitet und in einem Umsetzungsprogramm des Kantons festgelegt.
Die Mehrheit aller Gemeinden im Kanton Aargau hat wo nötig ihre Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen und Gemeindestrassen markierungs- und signalisationstechnisch aufgerüstet. Wo nötig werden nun in den kommenden Jahren bauliche Anpassungen an Querungsstellen in Zusammenarbeit mit dem Kanton umgesetzt und wenige Gemeinden werden noch nicht verbesserte Fussgängerstreifen nachrüsten.
Gemeinden handeln rasch
Die Gemeinden wurden über das Handlungsprogramm Fussgängerstreifen im Sommer 2012 informiert. Eine Auswertung der Rückmeldungen der Gemeinden zeigt, dass als Reaktion darauf Fussgängerstreifen rasch verkehrssicherheitstechnisch optimiert wurden. Dabei wurden vorwiegend die Markierungen erneuert, fehlende Signale ergänzt oder die Querungsstellen im Rahmen von Strassenprojekten baulich optimiert.
Für Fussgängerstreifen auf Gemeindestrassen sind die Gemeinden verantwortlich. Als Aufsichtsbehörde ist der Kanton darauf angewiesen, dass bei der Beurteilung der Fussgängerstreifen auf den Gemeindestrassen dieselben Kriterien wie auf den Kantonsstrassen angewendet werden.
Rücksichtsvolles Verhalten gefordert
Das Bauen von sicheren Anlagen allein genüge aber nicht, teilt das Aargauer Departement für Bau, Verkehr und Umwelt mit. Ebenso wichtig sei das rücksichtsvolle Verhalten an Fussgängerstreifen von allen Beteiligten. Die Strasse soll mit der nötigen Vorsicht überquert werden, das heisst, die Fussgänger sollen sich sichtbar machen und darauf achten, dass sie Blickkontakt mit den anderen Verkehrsteilnehmenden herstellen. Das gilt insbesondere in der kommenden Jahreszeit, in welcher die Tage kürzer werden und sich die Wetter- und Lichtverhältnisse verschlechtern können. (mgt/aes)