Flugplatz Biel: Ausbaugegner abgeblitzt
Die Gegner eines Ausbaus des Flugplatzes Biel-Kappelen sind vor dem Bundesverwaltungsgericht mit ihrer Beschwerde abgeblitzt.
Quelle: Flugplatz Biel-Kappelen
Flugplatz Biel-Kappelen
Der Flugplatz Biel-Kappelen soll ausgebaut werden, um die Sicherheit zu steigern und die betrieblichen Abläufe zu verbessern. Konkret will man die bestehende Graspiste verschieben und mit Kunststoffgittern befestigen. Entsprechende Pläne der Flugplatzgenossenschaft wurden vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) gutgeheissen. Das Bazl legte in seiner Verfügung fest, das pro Jahr 12‘000 Flugbewegungen möglich sein sollen.
Den Gegnern des Ausbaus ist dies entschieden zu viel. Sie legten gegen den Entscheid Beschwerde ein, weil sie deutlich höhere Lärmemissionen fürchten. Sie fordern Einschränkungen bei den Betriebszeiten, ein Maxiumum von 9500 Flugbewegungen und den Verzicht auf Kunststoffgitter. Diese seien nicht sicherheitstechnisch begründbar. Vielmehr handle es sich um eine kapazitätserweiternde Massnahme, die neu den Ganzjahresbetrieb zulassen würde.
Weiterzug ans Bundesgericht möglich.
Das Bundesverwaltungsgericht lässt dieses Argument aber nicht gelten und wies die Beschwerde ab. In der Begründung heisst es, die Befestigung der Piste erhöhe die Flugsicherheit, ohne zu mehr Lärmimmissionen oder zu einer grösseren Anzahl Flugbewegungen zu führen.
Im übrigen bewege sich die festgesetzte Obergrenze von 12'000 Flugbewegungen innerhalb der rechtlichen Vorgaben. Die zulässige Lärmbelastung könne eingehalten werden. Die von den Beschwerdeführern verlangten Betriebseinschränkungen seien unverhältnismässig.
Das letzte Wort in der Angelegenheit ist damit aber noch nicht gesprochen. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (MGT/bk)