16:05 KOMMUNAL

Flüchtlinge wohnen im Aargau bald in Ikea-Häusern

Teaserbild-Quelle: Bild: Kanton Aargau

Auch der Kanton Aargau ist angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen dringend darauf angewiesen, innert kurzer Zeit zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten schaffen zu können. Dabei verfolgt er die Strategie, nach Möglichkeit oberirdisch statt unterirdisch unterzubringen und in diesem Rahmen auch temporäre mobile Infrastrukturen zu benutzen, wie es in einer Mitteilung heisst.

Nach dem in diesem Sommer durchgeführten Pilotprojekt «Armeezelte für Asylsuchende» hat das Departement Gesundheit und Soziales für die Unterbringung von Schutzsuchenden die gemeinsam von UNHCR, «BetterShelter» und der Ikea Foundation entwickelten «Shelters for Refugees» getestet. Aufgrund der positiven Erfahrungen plant der Kanton den erstmaligen Einsatz der temporären mobilen Unterkünfte für die Unterbringung von Asylsuchenden.

Zonenkonformität muss erfüllt sein

Die «Shelters for Refugees», die in verschiedenen Weltregionen mit grossem Flüchtlingsaufkommen im Einsatz stehen, können für eine befristete Dauer aufgebaut und genutzt, danach abgebaut und andernorts weiterverwendet werden. Voraussetzung dabei ist, dass sich geeignete Grundstücke beziehungsweise Immobilien finden lassen, wo sich solche Vorhaben sowohl infrastrukturell als auch baurechtlich realisieren lassen.

Das Departement Gesundheit und Soziales hat eine Standortsuche nach geeigneten Grundstücken für die Sommernutzung unter freiem Himmel sowie nach geeigneten Liegenschaften beziehungsweise beheizbaren Hallen für die Winternutzung durchgeführt. Entscheidend für die Bewilligungsfähigkeit ist die Zonenkonformität. Für den einen wie für den anderen Fall braucht es eine Wohn-, gemischte Wohn- und Gewerbezone oder eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, damit ein Vorhaben grundsätzlich bewilligungsfähig ist.

Nach dem Ausschlussverfahren hat sich ein Standort herauskristallisiert, der erstens in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen liegt, zweitens im Eigentum des Kantons ist, drittens für eine temporäre Nutzung geeignet ist und viertens in einer Gemeinde liegt, die grundsätzlich einverstanden ist. Der ehemalige A3-Werkhof in Frick ist ein Ort, an dem Shelters befristet aufgestellt werden sollen. Das Areal ist nach einem früheren Kauf vom Bund im Eigentum des Kantons und wird in der Spezialfinanzierung Strassenrechnung geführt.

Gemäss aktueller Planung ist vorgesehen, ab Herbst 2017 mit der Umnutzung zu beginnen, damit der ehemalige Autobahn-Werkhof ab dem Frühjahr 2018 als neuer Standort des Kantonalen Katastropheneinsatzelements (KKE) und weiterer Partner im Bevölkerungsschutz bezogen werden kann. Eine temporäre Nutzung ist demnach möglich – wobei wie bei allen anderen befristeten Nutzungen klar ist, dass sie der definitiven Zweckbestimmung nicht im Wege stehen. Das heisst: Sobald der neue KKE-Standort realisiert werden kann – es braucht dazu die Zustimmung des Grossen Rats – und die Planungsarbeiten soweit fortgeschritten sind, dass der Bau gestartet werden kann, wird die temporäre Nutzung beendet.

Gemeinderat grundsätzlich einverstanden

Der Kanton hat mit der Standortgemeinde Frick Kontakt aufgenommen und dem Gemeinderat das Vorhaben vorgestellt. Der Gemeinderat Frick hat sich mit dem Vorhaben auseinandergesetzt und gegenüber dem Kanton sein grundsätzliches Einverständnis zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zum Ausdruck gebracht. Voraussetzung ist die Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens sowie das Vorliegen einer ordentlichen Baubewilligung. Zudem werden die Rahmenbedingungen für den Betrieb der temporären Unterkunft zwischen Kanton und Gemeinde im Detail verbindlich zu vereinbaren sein.

Der Kanton wird nach dem grundsätzlichen Einverständnis der Gemeinde Frick eine Roadmap für die Realisierung des Projekts erstellen. Dabei geht es erstens um das Baubewilligungsverfahren beziehungsweise um die Einreichung eines bewilligungsfähigen Baugesuchs, das den Vorschriften – insbesondere auch jenen des Brandschutzes – entspricht; zweitens um die Konzepte für Betreuung, Beschulung, Beschäftigung, Sicherheit und Verkehr; drittens um das Erarbeiten einer Vereinbarung zwischen Kanton und Gemeinde.

Konkret ist geplant, in zwei Werkhallen temporäre mobile Infrastrukturen für rund 300 Personen zu erstellen. Vorgesehen ist eine gemischte Unterkunft – Familien in der einen, Männer in der anderen Halle – mit je separaten Infrastrukturen (sanitäre Anlagen, Kochen, Waschen, Aufenthalt etc.), die zudem von den übrigen Anlageteilen auf geeignete Art und Weise abgetrennt werden. Weiter soll angesichts der beträchtlichen Anzahl Familien, die untergebracht werden soll, eine Einschulungsvorbereitungsklasse eingerichtet werden. Auf diese Art und Weise kann die Beschulung sichergestellt werden, ohne dass die Schulen Frick tangiert werden. Die Betreuung soll von der Firma ORS wahrgenommen werden, die bereits in den vom Kanton betriebenen Geschützten Operationsstellen (GOPS) der Spitäler tätig ist.

Der Kanton und die Gemeinde Frick werden in den nächsten Wochen die offenen Fragen klären. Resultat dieses Vorgehens wird zum einen ein Baugesuch, zum andern eine Vereinbarung über die wichtigsten Rahmenbedingungen sein. Die Öffentlichkeit wird in einem transparenten Prozess über die einzelnen Schritte informiert. Bei optimalem Projektfortschritt wäre es möglich, die «Shelters for Refugees» im ersten Quartal 2016 im A3-Werkhof in Frick in Betrieb zu nehmen.

Neue unterirdische Unterkunft in Aarau

Trotz des Aargauer Grundatzes «oberirdisch vor unterirdisch» hat der Kanton zudem mitgeilt, dass in der geschützten Operationsstelle (GOPS) des Kantonsspitals Aarau eine weitere, unterirdische Flüchtlingskunterkunft für 300 Personen eröffnet werden soll. Bereits die GOPS Baden und Muri werden als Asylunterkünfte genutzt, in Laufenburg steht die Eröffnung kurz bevor. Die Inbetriebnahme der GOPS Aarau wird «vorsorglich für den Fall des äussersten Bedarfs» vorbereitet, wie der Kanton Aargau mitteilt. (mgt/aes)

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