11:07 KOMMUNAL

Flächendeckende Tourismusabgabe statt gemeindeeigener Kurtaxe

Graubünden soll als erster Kanton der Schweiz eine kantonal einheitliche Tourismusfinanzierung erhalten. Die Abgabe gilt flächendeckend für alle Branchen. Der Grosse Rat hat das entsprechende Gesetz verabschiedet.

Das Regelwerk wurde nach einer drei Tage dauernden, emotionalen Diskussion mit 70 zu 37 Stimmen und gegen den Willen von FDP und der SVP beschlossen. Es soll rund 120 Gemeindegesetze ersetzen und die Finanzierung von Tourismusorganisationen vereinfachen. Gerechnet wird mit Einnahmen von 61,5 Millionen Franken, das wären 3,5 Millionen Franken mehr als heute.

Wer profitiert, soll zahlen

Die Abgabe sollen alle zahlen, die vom Tourismus profitieren. Das sind nach Ansicht des Parlaments sämtliche Unternehmen. Die Regierung hatte Exportunternehmen ausklammern wollen. Auch Zweitwohnungsbesitzer werden zur Kasse gebeten.

Die Höhe der Abgaben ist abgestuft nach Regionen und nach Branchen. Am meisten bezahlen Immobilienunternehmen, Bergbahnen und Beherbergungsbetriebe, am wenigsten Landwirtschaft und Industrie. Zudem liegen die Abgabesätze in touristischen Zentren höher als in Gemeinden mit wenig Fremdenverkehr.

Referendum angedroht

Ob das Gesetz tatsächlich in Kraft treten wird, ist offen. FDP und SVP haben mit dem Referendum gedroht. Die beiden Parteien hatten sich im Parlament mit keiner ihrer Forderungen nach mehr Spielraum für die Gemeinden durchgesetzt.

Zentrales Begehren war eine Ausnahmeregelung für Gemeinden, die bereits einer touristischen Vermarktungsorganisation mit gesicherter Finanzierung angehören. Diese Kommunen sollten die Möglichkeit bekommen, ihr Abgabensystem beizubehalten. Grosse Destinationen wie Davos-Klosters oder das Oberengadin hätten für ihre Tourismusorganisationen bereits bewährte Finanzierungsmodelle aufgebaut, argumentierten FDP und SVP.

Im Wallis und in Uri an der Urne gescheitert

Davon wollten die anderen Parteien nichts wissen. Der Sinn des Gesetzes sei es ja gerade, eine einheitliche Tourismusfinanzierung zu etablieren. Mit einer Ausstiegsklausel verkomme das Regelwerk zu einem Papiertiger. Zahlreiche Votanten warfen dem Freisinn vor, das Gesetz durch die Hintertür verhindern zu wollen.

Sollte die kantonale Tourismusabgabe bei einer allfälligen Volksabstimmung scheitern, wäre es nicht das erste Mal in der Schweiz. Ähnliche Vorlagen sind 2007 im Kanton Uri und 2009 im Wallis von den Stimmberechtigten abgelehnt worden.
(sda/aes)

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