Feuerwerk richtet jedes Jahr Millionenschäden an
Jährlich werden in der Schweiz rund 1500 Tonnen Feuerwerkskörper abgefeuert, der grösste Teil am 1. August. Das bringt nicht nur leuchtende Kinderaugen und einen farbigen Himmel mit sich: Der unsachgemässe Umgang mit Raketen und anderen pyrotechnischen Artikeln führt jährlich zu hunderten von Unfällen und Bränden. So ereignen sich durchschnittlich rund 250 Unfälle mit Feuerwerkskörpern an einem 1. August.
Die durch Feuerwerkskörper verursachten Sachschäden an Gebäuden belaufen sich dabei auf durchschnittlich rund dreieinhalb Millionen Franken, wie der Hauseigentümerverband (HEV) mitteilt. Feuerwerk dürfe deshalb nicht zu nahe an Häusern, Sitzplätzen und Balkonen abgefeuert werden.
Feuerwerk nur bis Mitternacht erlaubt
Damit das Verhältnis zu den Nachbarn friedlich bleibt, weist der HEV zudem darauf hin, dass Feuerwerk nur am 1. August abgebrannt werden darf, dann aber den ganzen Tag - auch während der gesetzlichen Ruhezeiten - und bis um Mitternacht. Das Abfeuern nach Mitternacht ist im Gegensatz zum Jahreswechsel nicht zulässig, was auch für Lärmbelästigungen durch Festveranstaltungen im Freien gilt.
Ein Auge zudrücken müssen die Nachbarn, wenn Mieter oder Stockwerkeigentümer Fahnen am Haus oder am Balkon aufhängen wollen. Rein rechtlich gesehen müsste dafür beim Vermieter oder der Stockwerkeigentümerschaft eine Bewilligung eingeholt werden. Wegen der Bedeutung des Nationalfeiertages seien Fahnen aber in jedem Fall zu tolerieren. (aes/sda/mgt)