Fachkräftemangel: Tiefere Hürden für künftige Grundbuchverwalter in St. Gallen
Die Voraussetzungen zur Prüfung als Grundbuchverwalterin oder Grundbuchverwalter werden im Kanton St. Gallen gesenkt. Zudem wird der Wiedereinstieg erleichtert. Wie der Kanton mitteilt, kommt er damit dem dringlichen Bedürfnis der Gemeinden nach Fachpersonen im Grundbuchwesen nach.
Bis anhin fand die Prüfung zur Grundbuchverwalterin respektive zum Grundbuchverwalter im Kanton St. Gallen alle zwei Jahre statt. Um dem Fachkräftemangel auf den St. Galler Grundbuchämtern entgegenzuwirken, soll die Prüfung bei genügend Anmeldungen nun neu jährlich durchgeführt werden. Dies teilte der Kanton heute mit. Ausserdem sei es für die Zulassung zur Prüfung keine Voraussetzungen mehr, zuvor die Gemeindefachschule absolviert zu haben. heisst es weiter. Auch ist der Wiedereinstieg ehemaliger Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter in den Beruf erleichtert worden.
Bildung von grösseren Ämtern und regionale Zusammenarbeit
Allerdings vermögen diese Anpassungen laut Kanton den Fachkräftemangel in dieser Berufsgruppe allein nicht zu beheben. Künftig werde mit der Bildung von grösseren Ämtern auch eine regionale Zusammenarbeit der Gemeinden nötig sein. Dies biete den Mitarbeitenden mehr berufliche Perspektiven, eröffne die Möglichkeit von Teilzeitarbeit und verbessere die Stellvertretung in einem Team.
Im Kanton St.Gallen sind die politischen Gemeinden
für die Grundbuchführung zuständig. Grundbuchverwalterinnen und
Grundbuchverwalter werden vom Gemeinderat gewählt. In diese Funktion
können nur Personen gewählt werden, die über einen von der
Aufsichtsbehörde ausgestellten Fähigkeitsausweis verfügen. (sda/mai)