16:26 KOMMUNAL

Ex-Gemeindepräsident verurteilt: Urkundenfälschung und ungetreue Geschäftsbesorgung

Teaserbild-Quelle: gemeinfrei

Der frühere Gemeindepräsident von Untereggen SG hat beim Bau seines Einfamilienhauses gut 9000 Franken Gebühren zu wenig bezahlt. Das Kreisgericht Rorschach verurteilte ihn wegen Urkundenfälschung und ungetreuer Geschäftsbesorgung. Weil er gleichzeitig auch Bauverwalter war, konnte er sich Rechnungen selber ausstellen.

Untereggen

Quelle: gemeinfrei

Ein Rabe ziert das Wappen von Untereggen SG. Bei den Griechen und Römern galt er als Unglücksvogel. Als Wappentier ist sein Ansehen besser, denn er steht für Überfluss und Freigiebigkeit. Das passt irgendwie alles zur Causa des nun verurteilten Ex-Gemeindepräsidenten.

Das Kreisgericht Rorschach sprach gegen den Ex-Magistraten eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 210 Franken aus. Damit bestätigte es in wesentlichen Punkten einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft vom vergangenen Jahr. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

9156 Franken «gespart»

Der heute 50-Jährige war von 2005 bis 2014 Gemeindepräsident in Untereggen SG. 2011 und 2012 baute er dort gemeinsam mit seiner Frau ein Einfamilienhaus. Die Gemeinde zählt rund 1000 Einwohner und hatte damals drei Vollzeitangestellte. Der Beschuldigte war daher gleichzeitig auch der Chef der Finanzverwaltung und der Bauverwaltung.

Bei der Abrechnung der Anschlussbeiträge für Strom, Wasser und Abwasser kam es zu einer Unregelmässigkeit. 9156 Franken an Gebühren wurden nicht in Rechnung gestellt. Die falsche Abrechnung hatte sich der Gemeindepräsident und Bauverwalter selber ausgestellt – ohne in den Ausstand zu treten.

2016 stellte die Gemeinde den Fehler fest und erstattete Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft bestrafte den Ex-Magistraten. Dieser focht den Strafbefehl an, so dass sich nun die Einzelrichterin des Kreisgerichts mit dem Fall befassen musste.

Zu tiefer Gebäudewert

Laut Strafbescheid soll der Ex-Gemeindepräsident eine gefälschte Verfügung verwendet haben. Darin wurde der Neuwert des Einfamilienhauses mit 548 000 Franken angegeben, basierend auf einer provisorischen Schätzung. Nach der Fertigstellung des Hauses legte das Grundbuchamt den Gebäudewert auf 743 000 Franken fest.

Statt die Anschlussgebühren nach dem effektiven höheren Wert zu bezahlen, verzichtete der Angeschuldigte auf die Anpassung der provisorischen Abrechnung. Er vermerkte dies handschriftlich auf der Verfügung. Dadurch «ersparte» er sich eine Nachzahlung von gut 9000 Franken.

Als Fachmann sei ihm klar gewesen, «dass der Inhalt des Dokuments mit einem Gebäudewert über 548 000 Franken unwahr sein muss», begründete das Kreisgericht sein Urteil. Dass ihm der Fehler nicht aufgefallen sein solle, sei unglaubwürdig. Unklar bleibe allerdings, woher die verschiedenen Verfügungen kamen.

Vorwürfe bestritten: «Abwägen von Aufwand und Ertrag»

Der Beschuldigte hatte gegenüber der Einzelrichterin die Vorwürfe bestritten. In den Bauakten findet sich eine Handnotiz des Beschuldigten: «Verzicht auf def. Abr. Anschl.beiträge da identisch mit prov. Beiträgen.» Auf die Frage der Einzelrichterin, ob öfter auf eine definitive Rechnung verzichtet worden sei, antwortet der ehemalige Gemeindepräsident laut eines ausführlichen Artikels des «St. Galler Tagblatts»: «Etwa bei jeder vierten oder fünften Rechnung.» Dann, wenn der provisorische und der definitive Betrag einander «sehr nahe» gewesen seien. Es sei schlicht im Falle seines Hauses um ein Abwägen von Aufwand und Ertrag gegangen – «und daher habe ich es bleiben lassen».

Seine Verteidigerin verlangte einen Freispruch. Sie bezeichnete den Fehler als ein Versehen. Der Beschuldigte habe nicht vorsätzlich gehandelt. Nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» müsse er freigesprochen werden. Ihr Mandant trage «keine kriminelle Energie» in sich. Er sei ein «aufrichtiger Bürger, geradlinig und transparent» und habe eine «pragmatische Entscheidung» getroffen. «Er tat es nicht böswillig. Es mag ein Versehen sein.»

Zum Schluss der Verhandlung hatte der Beschuldigte beteuert, er habe rund 20 Jahre lang nach bestem Wissen und Gewissen für die Gemeinde Untereggen gearbeitet. Er verstehe die Anschuldigungen nicht, die ihm in seiner beruflichen Karriere schadeten. «Niemand riskiert wegen 9000 Franken seine berufliche Zukunft», meinte die Verteidigerin. Der Beschuldigte ist heute Stadtschreiber einer sankt-gallischen Stadt. (aes/sda)

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