Erfolgreiche Kantonalisierung des Sozialwesens im Glarnerland
Die Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens habe sich bewährt und sei zukunftsweisend, ist die Glarner Regierung überzeugt. Beschlossen worden war die Kantonalisierung im Mai 2006 von der Landsgemeinde. Anfang 2008 war die Neuorganisation abgeschlossen.
2011 entschied die Regierung, das neue Regime extern überprüfen zu lassen. Bedingt durch anstehende Personalwechsel und die Einführung der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wurde die Organisationsstruktur danach allerdings noch einmal angepasst.
Abläufe optimieren
Optimierungspotenzial sieht die Glarner Regierung heute noch bei der Aktualisierung der Abläufe, Konzepte oder Handbücher. Ziel sei es, bis Ende der Legislaturperiode 2014/2018 die im Abschlussbericht aufgeführten Pendenzen zu erledigen.
Die Regierung betont, das Sozialwesen werde wegen gesellschaftlicher Veränderungen immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Dies erfordere vom Personal ein hohes Mass an Initiative und Flexibilität. Alle Beteiligten müssten sich solchen Herausforderungen stellen, um das kantonalisierte Sozial- und Vormundschafts- beziehungsweise Kindes- und Erwachsenenschutzwesen in einem anspruchsvollen Umfeld weiterzuentwickeln.
Die Hauptabteilung Soziales (39,5 Vollzeitstellen) des Kantons umfasst neben den Fachbereichen Asyl, Heimwesen/ZUG und Integration (3,5 Stellen) sowie der Leitung mit Sekretariat (1,4 Stellen) die Abteilung Soziale Dienste (23,6 Stellen) und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) (11 Stellen). (sda/mrm)