Ein Plan zur Rettung der «Zuger Identität»
Die überdurchschnittliche Bevölkerungsentwicklung und die gute Wirtschaftslage habe das Gesicht des Kantons in den letzten Jahren stark verändert, hält die Zuger Baudirektion in einer Medienmitteilung fest. Dies «nicht nur zur Freude vieler Zugerinnen und Zuger». Viele beklagten sich über den Verlust vertrauter Ortsbilder und schöner Landstriche und «ihrer Zuger Identität». Zudem werde moniert, dass die anhaltende Nachfrage nach Immobilien die Mieten in unbezahlbare Höhen treibe. Der Kantonsrat hält die Situation da und dort zwar für überzeichnet, will aber «die Gefahren einer ungehemmten Siedlungsentwicklung nicht von der Hand weisen». Deshalb soll der Richtplan nun entsprechend angepasst werden.
Die Anpassungen es Richtplans gliedert sich in fünf Schwerpunkte.
- Im aktuellen Richtplan ist der Zielwert für die Bevölkerungsverdichtung für das Jahr 2020 noch mit 127 000 Einwohnern angegeben, neu wird diese Zahl nach unten korrigiert, und zwar auf 124 000. Für das Jahr 2030 soll dieser Wert auf 135 000 Personen festgelegt werden.
- Die Siedlungsfläche wird begrenzt. Das heisst: 16 Prozent des bestehenden Siedlungsgebiets sind noch nicht überbaut. Für deren Erhalt sieht der überarbeitete Richtplan vor, dass die Gemeinden bei der nächsten Ortsplanrevision auf substanzielle Neueinzonungen verzichten. Zudem sind Arrondierungen bestehender Bauzonen in den Gebieten für Siedlungserweiterung nur in Ausnahmefällen möglich.
- Besondere Gebiete für die Verdichtung legt der Richtplan ebenfalls fest.
- Der Richtplan wird ein neues Kapitel erweitert, das Kanton und Gemeinden auffordert, bezahlbaren Wohnraum zu fördern und zu unterstützen. Damit soll eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur bezüglich Zivilstand, Alter, Einkommen und Herkunft erhalten werden.
- Die Lorzenebene ist für Zug ein wichtiger Erholungsraum. Zwar wurde ein Erholungs- und Nutzungskonzept für das Gebiet erarbeitet, damit es langfristig erhalten werden kann. Wie dies geschieht, und wie die verschiedenen Bedürfnisse und Aktivitäten aufeinander abgestimmt werden sollen, dazu leg der Richtplan Leitidee und zentrale Massnahmen fest.
Damit der Richtplan tatsächlich angepasst werden kann, braucht es nun noch die Zustimmung des Kantonsrats. Stimmt dieser zu, unterbreitet der Regierungsrat die Anpassungen dem Bundesrat zur Genehmigung. Der Bund habe die Richtplananpassungen bereits vorgeprüft, teilt dazu die Baudirektion mit. Er habe sie als «innovativ mit Pioniercharakter» gewürdigt. (mai/mgt/aes)