Die Datenpolitik des Bundes nimmt Gestalt an
Die Schweiz soll über kohärente Rechtsgrundlagen zu Daten und den Umgang mit ihnen verfügen und sich als attraktiven Standort für eine Wertschöpfung durch Daten positionieren, teilt der Bundesrat mit. Daten seien der Rohstoff einer digitalen Wirtschaft und Gesellschaft. Geeignete Datenbestände sollen deshalb für eine Weiterverwendung zur Verfügung stehen.
Moderne Rechtsgrundlagen schaffen
Deshalb hat der Bundesrat im Rahmen einer Aussprache folgende übergeordnete Ziele für eine kohärente und zukunftsorientierte Datenpolitik der Schweiz definiert:
- Förderung der Standortattraktivität für die Wertschöpfung durch Daten in der Schweiz
- Schaffung von modernen Rechtsgrundlagen für den Umgang mit Daten
- Öffnung von Datenbeständen als Rohstoff für die digitale Gesellschaft und Wirtschaft
Die Entwicklung einer Datenpolitik ist integraler Bestandteil der Strategie "Digitale Schweiz", die der Bundesrat im April 2016 verabschiedet hat.
Bestimmung der Eckwerte
Wie in seinen Zielen für 2017 vorgesehen, will er bis Ende dieses Jahres erste Eckwerte seiner Datenpolitik festlegen. Er hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) beauftragt, zusammen mit allen anderen Departementen und der Bundeskanzlei diese Eckwerte zu erarbeiten.
Datenbestände zur Veröffentlichung prüfen
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) soll zudem bis Ende 2017 die Rechtslage für eine Weiterverwendung von Personendaten, Sachdaten und anonymisierten Daten analysieren. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) inventarisiert derzeit die Datenbestände des Bundes, um für die Publikation auf opendata.swiss geeignete Daten zu identifizieren.
Bis Mitte 2017 wird das EDI diese Arbeiten evaluieren und den Bundesrat darüber informieren. Die Ergebnisse der Aufträge an das EJPD und das EDI werden in die zu erarbeitenden ersten Eckwerte einer Datenpolitik einfliessen. (mgt/nsi)