Der Bund senkt die Förderbeiträge – Basel gleicht aus
Der Steuerungsausschuss des Gebäudeprogramms von Bund und Kantonen kommunizierte drei Programmanpassungen, die per sofort gelten:
•Der Fördersatz für Fenster, Dach und Fassade wird von 40 Franken auf 30 Franken pro Quadratmeter reduziert.
•Der Fördersatz bei unbeheizten Räumen wird von 15 Franken auf 10 Franken pro Quadratmeter heruntergesetzt.
•Kombinationspflicht Fenster: Fenster sind förderberechtigt, wenn gleichzeitig die sie umgebende Fassaden- oder Dachfläche saniert wird.
Für Basel-Stadt und Basel-Landschaft keine Änderungen
Um die Kontinuität beim Förderprogramm für die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu wahren, werden in den beiden Basel die Programmänderungen mit den kantonalen Fördermitteln aufgefangen. Dies heisst konkret: Für die energetischen Gebäudesanierungen in den beiden Kantonen gelten die gleichen Förderbedingungen wie bis anhin. Die Beiträge für Fenster bleiben auf 70 Franken pro Quadratmeter, für Dach und Fassade auf 40 Franken und für unbeheizte Räume auf 15 Franken pro Quadratmeter. Auch die Vorgabe, dass Fenster nur gefördert werden, wenn gleichzeitig die Fassade oder das Dach saniert wird, entfällt in beiden Basel. Diese Massnahmen unterstreichen den Willen der beiden Basel, bei den erfolgreichen Förderprogrammen für Energieeffizienz und Klimaschutz bei den bestehenden Gebäuden Kontinuität zu wahren, teilt das Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt mit. (mgt/aes)