Das Ergebnis der Gemeindeabstimmung in Moutier ist entscheidend
An der tripartiten Konferenz vom 19. Januar 2015 haben die bernischen und die jurassischen Kantonsregierungen ein Rechtsgutachten beim Bundesamt für Justiz in Auftrag gegeben. Das Gutachten sollte insbesondere die Frage beantworten, ob im Fall, dass sich die Mehrheit der Stimmberechtigten von Moutier für einen Kantonswechsel entscheidet, eine mehrheitliche Zustimmung der Gemeinde auch bei der anschliessenden kantonalen Abstimmung über das Konkordat zur territorialen Änderung erforderlich ist.
1 Mal Ja in Moutier reicht
Das Bundesamt für Justiz kommt zum Schluss, dass das Gemeindeergebnis von Moutier für die kantonale Abstimmung nicht relevant ist. Die Stimmenden müssen ihre Zustimmung einzig in der Gemeindeabstimmung über die Kantonszugehörigkeit zum Ausdruck bringen und nicht auch in der anschliessenden kantonalen Abstimmung über das Konkordat zur territorialen Änderung. Das Resultat der Kantonsabstimmung würde mit anderen Worten seine Verbindlichkeit nicht dadurch verlieren, dass es von jenem der direkt betroffenen Gemeinde abweicht.
Das Bundesamt für Justiz betont, dass die beiden Abstimmungen in einem angemessen zeitlichen Abstand organisiert werden müssten. Ungerechtfertigte Verzögerungen sind zu vermeiden. Die Kantone müssen dabei die Grundsätze des rechtsstaatlichen Handelns beachten, wobei den in der Bundesverfassung verankerten Grundsätzen der Verhältnismässigkeit und von Treu und Glauben eine besondere Bedeutung zukommt.
Im Kanton Bern läuft zum Gesetz, das die rechtliche Basis für die Durchführung der Abstimmungen zur Frage der Kantonszugehörigkeit von bernjurassischen Gemeinden schafft, bis zum 5. Juni 2015 eine Vernehmlassung. Der Grosse Rat wird sich mit der Vorlage voraussichtlich in der Januarsession 2016 befassen. (mgt/aes)