Bundesverwaltungsgericht: Fischwanderhilfen werden entschädigt, ihr Unterhalt aber nicht
Die Rhonekraftwerke in Ernen im Wallis erhalten für den Bau von Fischwanderhilfen für die Kraftwerke Mörel und Ernen die Kosten von total rund 3,46 Millionen Franken vom Bund erstattet. Vergeblich verlangte das Energieunternehmen für den Betrieb und Unterhalt der Fischhilfen einen jährlichen Betrag von insgesamt 44'000 Franken. Das Bundesverwaltungsgericht wies eine entsprechende Beschwerde ab.
Das Bundesverwaltungsgericht hält in den zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen fest, dass das Energiegesetz nur für die Sanierungskosten - also den Bau der Fischwanderhilfen - eine Entschädigung vorsehe. Nach einer ausführlichen Auslegung der entsprechenden Bestimmung kommt es zum Schluss, dass der Betrieb und Unterhalt derselben zu Lasten der Kraftwerkbetreiber gehe. Die Rhonekraftwerke hatten für das Kraftwerk Mörel eine jährliche Entschädigung von 20'000 Franken gefordert und 24'000 Franken für das Werk Ernen.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können beim Bundesgericht angefochten werden. (sda/mai)
Urteile A-483/2022 und A-484/2022 vom 25.10.2023