Bundesverwaltung verlangt ab 2016 elektronische Rechnungen
Der Bundesrat hat beschlossen, die Lieferanten der Bundesverwaltung zur Einreichung von elektronischen Rechnungen zu verpflichten, sofern der Vertragswert 5000 Franken übersteigt. Diese Verpflichtung soll auf den 1. Januar 2016 eingeführt werden.
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Adieu Papier: Künftig kann die Steuerrechnung in Zürcher Gemeinden elektronisch zugestellt werden.
Alle Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung sind seit 2012 in der Lage, eingehende E‑Rechnungen zu verarbeiten. Um die damit verbundenen Effizienzgewinne zu realisieren, will der Bundesrat die Lieferanten der Bundesverwaltung ab dem 1. Januar 2016 verpflichten, ab einem Vertragswert von 5000 Franken E-Rechnungen zu stellen. Mit dieser Regelung wird das Anliegen der KMU berücksichtigt, Kleinbeschaffungen von der Verpflichtung auszunehmen. Die Bundesverwaltung wird ihre Lieferanten in der Einführungsphase unterstützen.
Heute nur 14 Prozent E-Rechnungen
Eine durchgeführte Umfeldanalyse zeigt, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Austausch von E‑Rechnungen im Markt erfüllt sind, die Nutzung jedoch noch gering ausfällt. Der überwiegende Teil der jährlich rund 700 000 eingehenden Rechnungen des Bundes wird gegenwärtig als Papierrechnung eingereicht und muss zuerst gescannt und digitalisiert werden. Der Anteil der papierlos eingehenden E‑Rechnungen beträgt zurzeit rund 14 Prozent. Die Bundesverwaltung ist bestrebt, diesen Anteil zu steigern. Mit der Verpflichtung der Lieferanten des Bundes kann die Verbreitung der E‑Rechnung in der Schweiz beschleunigt werden.
Die elektronische Rechnung (E‑Rechnung) ermöglicht einen schnellen, papierlosen Austausch von Rechnungen zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger. In vielen europäischen Ländern sind die Lieferanten der öffentlichen Verwaltung bereits zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet oder entsprechende Anstrengungen sind im Gange. (mgt/aes)