Bundesgericht: Wegen Lärmschutz nachts nur noch 80 km/h auf der A1
Das Bundesamt für Strassen (Astra) will den Pannenstreifen auf dem Nationalstrassen-Abschnitt Zürich-Nord bis Brüttisellen zur zusätzlichen Fahrspur umfunktionieren. Dagegen wehrten sich Stadt Zürich und VCS Zürich beim Bundesgericht. Sie haben teilweise recht erhalten.
Der Abschnitt Zürich-Nord bis Brüttisellen der Nationalstrasse 1 ist bezüglich Verkehr die am stärksten belastete Nationalstrasse der Schweiz: Rund 15’000 Motorfahrzeuge sind hier pro Tag unterwegs, zu Spitzenzeiten sind es 10’000 pro Stunde. Das Astra will die Kapazität dieses Abschnitts erhöhen und den Pannenstreifen zur zusätzlichen Fahrbahn umnutzen.
Dagegen wehrten sich die Stadt Zürich und der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), Sektion Zürich. Sie machten vor Bundesgericht geltend, dass diese Effizienzsteigerung nicht auf Kosten der Nachbarschaft geschehen darf. Zurzeit sind rund 1000 Personen an dieser Lage zu Hause, sie sind werden bereits von Lärmimmissionen belastet.
Tempo 80 zwischen 22 Uhr und 7 Uhr
Das Bundesgericht hat der Stadt und dem VCS in seinem Urteil jetzt zum Teil recht gegeben: Es hat entschieden, dass der Pannenstreifen nur als zusätzliche Spur genutzt werden darf, wenn gleichzeitig das Tempo zwischen 22 Uhr nachts und 7 Uhr morgens, von 100 Stundenkilometer auf 80 Kilometer gesenkt wird. Die weiter gehende Forderung der Stadt, dass die Geschwindigkeit den ganzen Tag auf 80 Stundenkilometer reduziert werden soll, hat es jedoch abgewiesen.
Das Bundesgericht argumentierte, dass die kurzen Reisezeitverluste von 56 Sekunden pro Fahrt von der Vorinstanz zu stark gewichtet worden sind. Es verwies darauf, dass im Wesentlichen Freizeitfahrten betroffen seien. «Die Temposenkung kommt nicht nur jenen Personen zugute, die jetzt von Lärm über den Immissionsgrenzwerten betroffen sind, sondern auch allen übrigen Personen, die im Perimeter dieser Autobahn leben». (mai/mgt)