18:52 KOMMUNAL

Bundesgericht lehnt Beschwerde gegen Thurgauer Kleinsiedlungsverordnung ab

Teaserbild-Quelle: Norbert Aepli, Switzerland, CC BY 3.0

Die temporäre Kleinsiedlungsverordnung, die von der Thurgauer Kantonsregierung erlassen worden ist, ist laut Bundesgericht rechtens. Es hat eine entsprechende Beschwerde vollumfänglich abgewiesen. – Hintergrund der Verordnung: Der Kanton hat rund 150 Weiler aus der Bauzone entlassen.

Weiler Chöll in Stettfurt TG

Quelle: Uwe Häntsch, CC BY-SA 2.0, flickr

Weiler Chöll in Stettfurt TG. (Symbolbild)

Das Bundesgericht habe festgehalten, dass Anlass für das Einschreiten des Regierungsrates bestanden habe, teilte das Departement für Bau und Umwelt des Kantons mit.  Die gewählten Mittel respektive die Kleinsiedlungsverordnung sind gemäss Urteil geeignet, um sicherzustellen, dass  einen Baubewilligungsverfahren in den betroffenen Kleinsiedlungen bundesrechtskonform und rechtssicher vollzogen werden.

Wenn Weiler umgezont werden müssen

Heute befinden sich viele der historisch gewachsenen insgesamt 300 Thurgauer Weiler in Bauzonen, das heisst in sogenannten Weiler- oder Dorfzonen. Nach Ansicht des Bundes widerspricht dies dem Bundesrecht. Eine Überprüfung durch den Kanton ergab, dass ein beträchtlicher Teil davon in eine Nichtbauzone umgezont werden muss. In der Folge genehmigte der Grosse Rat vergangenen September die dazu von der Regierung dazu erlassene Richtplanänderung „Kleinsiedlungen“, mit ihr wird das Bauen in den Weilern künftig eingeschränkt. Damit fällt den Gemeinden die Aufgabe zu, die Planungen für die Kleinsiedlungen zu überprüfen und ihre Zonenpläne anzupassen.

Für die Übergangszeit respektive für die Zeit bis zur Anpassung der kommunalen Zonenpläne hatte der Regierungsrat bereits am 12. Mai 2020 die Kleinsiedlungsverordnung erlassen. Mit ihr wird das das Baubewilligungsverfahren in den Weilern provisorisch geregelt. Doch ein Grundeigentümer einer von Restriktionen betroffenen Liegenschaft erhob dagegen Beschwerde vor dem Bundesgericht. Diese haben die Richterin und die Richter nun vollumfänglich abgewiesen, wie aus dem Urteil hervorgeht. Es sei zu befürchten gewesen, dass bis zur formellen Änderung der Zonenverordnung in den Gemeinden noch bundesrechtswidrige Bauvorhaben bewilligt und realisiert würden, heisst es im Urteil. Daher habe der Regierungsrat durchaus Grund gehabt, einzuschreiten und die Verordnung zu erlassen.

Laut Bundesgericht sorgt Kleinsiedlungsverordnung für Rechtssicherheit

Damit griff die Exekutive laut Urteil weder in die Befugnisse des Grossen Rates ein noch in die Gemeindeautonomie. Das Bundesgericht erkennt auch keine Willkür und keinen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie. Die Kleinsiedlungsverordnung sorge für Rechtssicherheit, schrieb das Gericht weiter. Sie verhindere nicht nur bundesrechtswidriges Bauen in den einen Weilern. In den anderen Weilern stellt sie laut Bundesgericht auch sicher, dass die Bautätigkeit in der Übergangszeit nicht vollständig zum Erliegen kommt. Das sei auch im Interesse der Gemeinden und der Grundeigentümer. Fazit des Bundesgerichts: „Diese Interessen überwiegen das Interesse einzelner Privater.“

Das Urteil ist bereits Ende November gefällt aber erst letzte Woche dem Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau zugestellt worden, wie Departements-Generalsekretär Marco Sacchetti gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte. (sda/mai)

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