Bundesgericht bestätigt Schutz für historisches Gebäude in Bülach ZH
Ein einst als Bauernhaus erbautes Gebäude aus dem 19. Jahrhundert in Bülach bleibt teilweise geschützt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das heutige Wohn- und Geschäftshaus war auf Antrag des Eigentümers von der Stadt aus dem Inventar der kommunalen Schutzobjekte gestrichen worden.
Das Bundesgericht ist ebenso wie die Zürcher Justiz der Ansicht, dass die im Inventar der schützenswerten Ortsbilder Schweiz (ISOS) eingetragene Baute zusammen mit den Nachbargebäuden ein charakteristisches Ensemble an der Bahnhofstrasse bildet.
Im 2018 hatte der Eigentümer die Gemeinde ersucht, über den Schutz des Gebäudes zu entscheiden. Der von der Stadt Bülach beauftragte Experte kam zum Schluss, dass das Objekt typisch für die klassische Bauweise in den Zürcher Landstädten sei. Zusammen mit anderen Gebäuden bilde es ein markantes, schützenswertes Ensemble.
Zürcher Heimatschutz reichte Beschwerde ein
Dennoch beschloss die Stadtverwaltung 2020, das Gebäude aus ihrem Inventar zu streichen: Sie erachtete es nicht als bemerkenswertes Zeugnis des Wandels von der Landwirtschaft zum Handel, auch erkannte sie in der Baute kein besonderes Element in der heterogenen Umgebung.
Nachdem der Zürcher Heimatschutzes Beschwerde erhoben hatte, wurde dieser Entscheid vom Baurekursgericht und später vom Verwaltungsgericht des Kantons aufgehoben. Letzteres erkannte die besondere Lage des Objekts an, auch wenn sein innerer Wert nicht aussergewöhnlich ist. Es sprach sich daher für die Erhaltung der Fassade und der tragenden Mauern aus.
Anzahl der geschützten Objekte nicht begrenzt
Gemäss dem heute Dienstag veröffentlichten Urteil hat sich das Bundesgericht den Argumenten der Vorinstanzen angeschlossen und die Beschwerde der Stadt Bülach abgewiesen. Laut Bundesrichtern ist der östliche Ortseingang durch das Gebäude und die es umgebenden Bauten geprägt. Diese drei Objekte zeugten von der Entwicklung der Stadt im 19. Jahrhundert. ^
Das Argument, dass andere, wichtigere Gebäude an der Bahnhofstrasse im Inventar eingetragen seien und eine Auswahl getroffen werden müsse, wies das Gericht zurück. Weil die Anzahl der geschützten Objekte nicht begrenzt ist, gibt es laut Bundesgericht keinen Grund für eine solche Abwägung. (sda/mai)
Urteil 1C_679/2021 vom 23.9.2022