Berner Regierungsrat: 100 bis 150 Gemeinden sind genug
Der Kanton Bern denkt einmal mehr darüber nach, wie er die Vielzahl seiner Gemeinden reduzieren könnte. In einem Bericht kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass ein Kanton mit 100 bis 150 Gemeinden Vorteile brächte. Das wären etwa halb so viele Gemeinden wie heute.
Quelle: Tschubby (CC BY-SA 3.0)
Schweizermeister bei der Anzahl Gemeinden: 347 Gemeinden zählt der kleinräumig organisierte Kanton Bern heute. Viel zu viele meinen Parlament und Regierung.
Aktuell zählt der Kanton Bern 347 Gemeinden – so viele wie kein anderer Kanton. Rund die Hälfte davon sind kleine Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohnern. Gerade für kleinere Gemeinden ist es nicht einfach, genügend qualifizierte Leute zu finden, um alle Ämter zu besetzen.
Seit Jahren versucht der Kanton Bern daher Gegensteuer zu geben, indem er Gemeindefusionen finanziell unterstützt. Heute gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Zwar gibt es Durchsetzungs- und Zwangsmassnahmen, doch der Kanton hat diese Instrumente bisher mit grosser Zurückhaltung angewendet.
Von rund 400 ist die Zahl der Gemeinden in den vergangenen Jahren auf 347 gesunken. Dem Kantonsparlament geht dies zu wenig rasch und so überwies es im Jahr 2015 einen Vorstoss. Die Regierung solle prüfen, wie ein Kanton Bern mit nur 50 Gemeinden aussehen könnte.
Davon rät der Regierungsrat nun in einem Bericht ab. Ein solches Ziel wäre unrealistisch und würde bedeuten, dass die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden grundsätzlich neu gestaltet werden müsste.
Fusionsrichtplan mit «homogenen Raumeinheiten»
Ein Kanton mit 100 bis 150 Gemeinden käme für die Regierung eher in Frage. «So würden sich die Handlungsfähigkeit, die Steuerung der räumlichen Entwicklung, die Leistungsfähigkeit und die Standortattraktivität sowie die finanzielle Autonomie der Gemeinden verbessern», heisst es in einer Mitteilung. Dazu soll ein kantonaler «Fusionsrichtplan» mit «homogenen Raumeinheiten» gebildet werden. Diese «homogenen Raumeinheiten» werden nach wirtschaftlichen, raumbezogenen und gesellschaftlichen Kriterien erarbeitet und dienen als strategischer Fusionsperimeter.
Um dieses Ziel zu erreichen kann sich die Regierung zwei Vorgehensweisen vorstellen: entweder die Weiterentwicklung der heutigen Fusionsförderung, die auf Freiwilligkeit basiert oder ein grundlegender Strategiewechsel hin zu verordneten Fusionen. Letzteres würde allerdings eine Verfassungsänderung bedingen – und ritzt an der Gemeindeautonomie.
Der Regierungsrat hat seinen Bericht nun bis Ende Mai in die Vernehmlassung geschickt. (aes/sda/mgt)