Berner Regierung legt Jura-Abstimmungsgesetz mit zwei Varianten vor
Die erste Variante entspricht dem Gesetzesentwurf, den die Kantonsregierung im März dieses Jahres in die Vernehmlassung schickte. Sie sieht vor, dass die Gemeinde Moutier innert zwölf Monaten nach dem Inkraftsetzen des Gesetzes über ihre Kantonszugehörigkeit abstimmt.
Sollte sich die Stimmbevölkerung von Moutier für einen Wechsel zum Kanton Jura aussprechen, hätten dann die Behörden von Belprahon, Crémines und Grandval sechs Monate Zeit, um nach Einsetzen der Rechtskraft des Urnenentscheids in Moutier eine Abstimmung in ihren Gemeinden anzusetzen.
Diese drei Gemeinden wollen nämlich laut der Regierung nur dann über die Kantonszugehörigkeit abstimmen, wenn Moutier den Kanton wechselt. Diese Nachbargemeinden Moutiers befürchten, ins Abseits zu geraten, wenn Moutier plötzlich jurassisch würde.
Die zweite Variante sieht vor, dass Moutier, Belprahon, Crémines und Grandval am gleichen Tag abstimmen. Den Stimmberechtigten in diesen vier Gemeinden würde aber nicht genau die gleiche Frage vorgelegt.
Die Stimmberechtigten von Moutier würden einfach gefragt, ob sie für einen Kantonswechsel ihrer Gemeinde sind. Die anderen Gemeinden würden laut einer Mitteilung des Regierungsrats darüber befinden, ob sie zum Kanton Jura wechseln wollten, falls sich Moutier für einen Kantonswechsel entscheiden sollte.
Regierung für Abstimmungen in zwei Schritten
Die Kantonsregierung gibt in der Mitteilung auch bekannt, dass sie die erste Variante bevorzugt. Sie erachte es als problematisch, Gemeinden zu einer Abstimmung zu verpflichten, «die sie in dieser Form vielleicht gar nicht durchführen wollen».
Der Regierungsrat schliesse zudem nicht aus, «dass diese Variante zu einem Rückzug der Gesuche einiger oder gar aller Gemeinden führt, wodurch die Jurafrage letztlich nicht gelöst werden könnte.»
Die zweite Variante geht auf einen Auftrag des Grossen Rats vom Juni dieses Jahres zurück. Damals überwies das Kantonsparlament eine Motion des bernjurassischen SVP-Grossrats Manfred Bühler mit der Forderung, die Abstimmungen überall am gleichen Tag durchzuführen (mehr dazu hier).
Die Kantonszugehörigkeit der betroffenen Gemeinden müsse möglichst rasch klar werden, damit die noch bestehenden institutionellen Fragen gelöst werden könnten, hatte Bühler in seinem Vorstoss geschrieben.
Abstimmungen kaum vor 2017
Am 24. November 2013 sprach sich der Berner Jura bei einer regionalen Volksabstimmung deutlich dafür aus, beim Kanton Bern zu bleiben. Mit diesem Resultat war ein neuer, grösserer Kanton Jura an sich vom Tisch.
Doch hatten die beiden Kantone und der Bund zuvor vereinbart, dass Gemeinden, die das wünschten, in einem zweiten Schritt um die Durchführung einer kommunalen Abstimmung zur Kantonszugehörigkeit ersuchen könnten. Die vier genannten Gemeinden haben solche Gesuche beim Kanton Bern eingereicht.
Bis zum 24. November läuft laut dem Berner Staatsschreiber Christoph Auer die Frist noch, bis zu welcher Gemeinden solche Gesuche einreichen können. Der Staatskanzlei lägen keine Hinweise darauf vor, dass weitere Gemeinden an eine kommunale Abstimmung dächten, sagte Auer auf Anfrage.
Das Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) geht nun zur Beratung an den Grossen Rat. In einem ersten Schritt beugt sich eine Kommission darüber, im Januar 2016 beschäftigt sich das Plenum mit dem Erlass. Auer geht davon aus, dass das Gesetz im Spätsommer oder Herbst 2016 in Kraft treten kann.
Moutiers separatistischer Stadtpräsident Maxime Zuber (PSA/SP), lobte in einer Stellungnahme die Aussagen der Berner Regierung zu den beiden Varianten. Sie respektiere die Gemeindeautonomie. Wenn Gemeinden zur Durchführung einer Abstimmung gezwungen würden, welche sie so vielleicht gar nicht wollten, könne das zu juristischen Geplänkeln führen. (sda/aes)