11:54 KOMMUNAL

Bedingungsloses Grundeinkommen: Die Rechnung steht noch offen

Teaserbild-Quelle: Kirill Ustinov/Shutterstock

Das bedingungslose Grundeinkommen ist eine jahrhundertealte Idee, die heute weltweit diskutiert wird und zu einer Vielfalt an Pilotversuchen führt. Nicht nur in Kanada, Finnland oder Spanien wird experimentiert, auch eine kleine Schweizer Gemeinde will sich zwei Jahre nach dem ablehnenden Entscheid an der Urne an das kontroverse Thema herantasten.

Einkommen

Quelle: Kirill Ustinov/Shutterstock

Ein Einkommen abgekoppelt von Arbeit? Diese Idee wirft viele Fragen auf, die man vermehrt mit Experimenten zu beantworten versucht.

Zu den Vorzügen der direkten Demokratie gehört, dass öffentliche Debatten mit einem Volksentscheid beendet werden können. So geschehen mit der Initiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen». Im Juni 2016 scheiterte das Begehren an einem Volksmehr von fast 77 Prozent. Der Versuchsballon platzte im Sommerhimmel und die Leute reisten in die Ferien, ohne den Gratisbatzen vom Staat.

Die Politik hätte das Thema also abgehakt, wären da nicht Macau (China), Ontario (Kanada, in der Zwischenzeit wegen eines Regierungswechsels eingestellt), Barcelona – und nun Rheinau ZH. Während Macau seit 2008 allen Einwohnern jährlich umgerechnet rund 1100 Franken aus dem Füllhorn der Kasinosteuer überweist, führen einige Städte einen Testbetrieb für sozial schwache Schichten durch. Auch Rheinau experimentiert jetzt mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. Exakt zwei Jahre nach der Volksabstimmung informierte die Gemeinde ihre 1300 Einwohner Anfang Juni über den Pilotversuch.

Steuerzahler bleibt verschont

Im Zentrum steht die Freiwilligkeit. Wer schon länger in Rheinau wohnt und sich zum Projekt anmeldet, darf sich zwölf Monate lang je über einen Zustupf von maximal 2500 Franken freuen. Auch bei der Finanzierung heisst es «Jekami»: Die budgetierten Millionen für das Projekt sollen über Crowdfunding und Stiftungen zusammen kommen. Die Gemeinde will Ende August dieses Jahres näher darüber informieren.

Obwohl also die Steuerzahler von Rheinau den Versuch nicht berappen müssen, brachte sich die «NZZ» schon am Tag nach Bekanntgabe vorsorglich in Stellung. Steuergelder seien nicht als Herdprämie für Hausfrauen zu verschleudern. Die Zeitung halte ihr Pulver trocken für den Fall, dass das Beispiel Schule mache. Ideologische Scheuklappen bringen die Debatte indes ebenso wenig weiter wie eine rosarote Brille.

Ein Jahrtausendprojekt

Die Idee eines garantierten Grundeinkommens wird seit einem halben Jahrtausend diskutiert. Danach sollen alle Individuen, unabhängig davon, ob sie arbeiten oder sonst ein Einkommen erzielen, eine existenzsichernde Auszahlung vom Staat erhalten. Bereits im Werk «Utopia» schlägt Thomas Morus um 1516 einen Lebensunterhalt vom Staat zur
Prävention gegen den grassierenden Diebstahl vor. Besonders im 18. und 19. Jahrhundert forderten europäische Ökonomen ein Grundeinkommen. Wenn der Staat den Leuten verbiete zu jagen und zu fischen, schulde er ihnen die entsprechenden Lebensgrundlagen.

Heute unterstützen Vordenker wie der Wirtschaftsnobelpreisträger Angus Deaton die Idee. Auch Tech-Giganten aus dem Silicon Valley, die nicht gerade als Menschenfreunde bekannt sind, stellen sich hinter ein «universal basic income». Das Motiv liegt allerdings nicht mehr bei Jagd und Fischfang, sondern bei der Produktivitätssteigerung durch die Digitalisierung, welche menschliche Arbeit zunehmend ersetzt. Der Mensch müsse in Zukunft auch ohne Arbeit über ein Einkommen verfügen.

Was bringt es der Gemeinde?

Aus den Theorien entwickeln sich konkrete Konzepte. Diese sind so vielfältig wie die Länder, in denen sie umgesetzt werden. Die Mittel werden meistens nicht mit der Giesskanne, sondern vorwiegend an sozial schwache Schichten ausgeschüttet, etwa bei der brasilianischen Bildungszulage «bolsa familia» oder in Barcelona mit einem neuen Projekt namens «B-Mincome», von dem vorerst 1000 Haushalte profitieren. In hoch entwickelten Ländern geht es vor allem darum zu prüfen, inwiefern ein Grundeinkommen an die Stelle von Leistungen der Sozialversicherung treten kann. Eine Pionierrolle hat Finnland mit einem ersten Versuch eingenommen.

Auch wenn Sozialromantiker auf der einen Seite und Steuerfalken auf der anderen das Thema verklären: Die technische Materie braucht vor allem eine nüchterne Betrachtung. Eine Negativsteuer zugunsten schwacher Einkommen etwa auf Basis eines sogenannten Transfergrenzenmodells kann nicht über Nacht eingeführt werden. Während die
Vorteile für die Begünstigten zumindest mittelfristig gut messbar sind, bedarf es bei den Städten und Gemeinden vertieftere Erhebungen. Inwiefern wird der Finanzhaushalt mit zusätzlichen Ausgaben belastet, und wird dafür die Sozialverwaltung durch vereinfachte Abläufe entlastet? Hier gilt es, die Ergebnisse von Kleinversuchen wie Rheinau und solchen auf nationaler Ebene auszuwerten.

Juristische Perspektive

Die gesetzlichen Spielräume für die Gemeinwesen gilt es erst noch abzustecken. Denn die Idee des Grundeinkommens ist zwar uralt, doch aus rechtlicher Warte steckt sie noch in Kinderschuhen. So liess es die Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen mit einer rein programmatischen Verfassungsvorlage bewenden. Danach sollte der Bund «der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen». Die Finanzierung und konkrete Umsetzung waren dem Gesetzgeber überlassen. Den Initianten ging es in erster Linie um eine Grundsatzdebatte zu unserem Gesellschaftsvertrag.

Das menschenwürdige Dasein ist als grundrechtlicher Anspruch auf Hilfe in Notlagen indes bereits heute in der Bundesverfassung verankert. Laut Praxis des Bundesgerichts garantiert dieses Grundrecht aber kein Mindesteinkommen. Verfassungsrechtlich geboten ist laut der Sozialkammer in Luzern nur, was für ein menschenwürdiges Dasein unabdingbar ist und «vor einer unwürdigen Bettelexistenz zu bewahren» vermag.

Das Grundeinkommen verlangt aber mehr. Denkbar ist also, dass der Begriff des menschenwürdigen Daseins bei Annahme der Initiative mit neuer Bedeutung gefüllt worden wäre.

Das zweite Element der Initiative ist die Teilnahme am öffentlichen Leben. An diesem Begriff haftet viel Gummi. Juristisch greifbar wird er am ehesten in der Debatte um die Nachtarbeit, die das Risiko der sozialen Isolation birgt. Da das garantierte Mindesteinkommen zumindest der Definition zufolge aber gerade von der Arbeit abgekoppelt werden soll, müsste der Begriff aus anderer Perspektive gedeutet werden. In der Leistungsverwaltung, gerade in der Betreuung von Behinderten, spielen Angebote für ein angemessenes Gesellschaftsleben sodann schon heute eine grosse Rolle. Schafft es das Thema dereinst wieder von der experimentellen Stufe aufs gesetzliche Tapet, stehen mithin grundlegende Diskussionen an.

Das Bundesgericht durfte sich bereits mit Gender-Aspekten eines bedingungslosen Grundeinkommens befassen. Im Vorfeld der Volksabstimmung rügte die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI, die SRG-Politsendung «Arena» zu diesem Thema habe die Frauen zu wenig berücksichtigt. Das Bundesgericht stützte die SRG: Es sei evident, dass Frauen häufiger als Männer Tätigkeiten ohne Lohn ausführen. Daraus folge, dass Frauen stärker von einem Grundeinkommen profitieren würden. Dieser Umstand sei so offenkundig, dass er nicht noch speziell hervorgehoben werden musste.

Es steckt also viel drin im Grundeinkommen. Ein weiterer Vorzug der direkten Demokratie ist, dass eine öffentliche Debatte jederzeit wieder aufgenommen werden kann, zum Beispiel auf kommunaler Stufe. So darf man der Gemeinde Rheinau ein erkenntnisreiches Experiment wünschen.

Quellen zum Thema

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