Baugesuche und Umzüge künftig per Mausklick
Die Zürcher Gemeinden und die kantonale Verwaltung haben ihre Online-Angebote in den letzten Jahren grösstenteils unabhängig voneinander aufgebaut. Dabei ist ein breites, jedoch unterschiedliches E-Government-Angebot für Bevölkerung und Unternehmen entstanden. Um E-Government fortan wirtschaftlicher weiterzuentwickeln, die Modernisierung der Verwaltung voran zu treiben und das grosse Synergien-Potenzial nutzen zu können, verstärken Kanton und Gemeinden ihre Zusammenarbeit. Diese ist mittels einer Vereinbarung geregelt, die im Oktober 2012 vom Regierungsrat genehmigt und von bisher 118 Gemeinden unterzeichnet worden ist. Eine solche Rahmenvereinbarung gibt es bereits zwischen Bund und Kantonen. Im letzten Jahr haben diverse Kantone mit ihren Gemeinden ähnliche Vereinbarungen abgeschlossen.
Erster Schwerpunkt, der im Rahmen der Zusammenarbeit angegangen wird, ist die Weiterentwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs und des Datenaustausches zwischen Kanton und Gemeinden. Dabei geht es unter anderem darum, dass Geschäfte effizienter abgewickelt werden können. Bevölkerung sowie Unternehmen werden davon mittelfristig ebenfalls profitieren, denn auf dieser Grundlage können weitere Online-Angebote realisiert werden. Geprüft wird beispielsweise die Möglichkeit einer elektronischen Einreichung des Baugesuchs oder die vereinfachte Abwicklung der An- und Abmeldung bei Umzügen. Ziel ist, dass diese Abläufe vollständig elektronisch und papierlos abgewickelt werden können.
Stadtzürcher mit E-Umzug
Bereits Realität ist der Online-Umzug, einer der meistgenannten E-Government-Wünsche der Bevölkerung, in der Stadt Zürich. Rund 40 000 Zürcher ziehen pro Jahr innerhalb der Stadt um. Nun können diese ohne den persönlichen Gang zum Kreisbüro abgewickelt werden. Der Umzug muss spätestens nach vierzehn Tagen gemeldet werden, die Online-Erfassung ist frühestens zwei Wochen vor Einzug möglich. Zusammen mit der Online-Umzugsmeldung kann zudem eine provisorische Parkkarte sofort selber ausgedruckt werden. Auf Wunsch wird auch das Zürcher Strassenverkehrsamt direkt über den Adresswechsel informiert. (aes/mgt)