Basel will Rechtsabbiegen bei Rot für Velos in der ganzen Schweiz
In Basel dürfen Velos seit Mitte 2013 an einigen Lichtsignalanlagen auch bei Rot rechts abbiegen. Nun wird der erfolgreich verlaufene Pilotversuch in Absprache mit dem Bundesamt für Strassen ausgedehnt. Basel beantragt zudem beim Bund eine Änderung des Schweizerischen Strassenverkehrsrechts, damit das Rechtsabbiegen bei Rot für Velos in der ganzen Schweiz eingeführt werden kann.
Quelle: Archiv
Von Mitte Juni 2013 bis Ende 2014 beteiligte sich Basel am Forschungsauftrag «Langsamverkehrs-freundliche Lichtsignalanlagen» der Schweizerischen Vereinigung der Verkehrsingenieure (SVI) im Auftrag des Bundesamtes für Strassen.
Der Pilotversuch für Rechtsabbiegen bei Rot für Velos an vier Lichtsignalanlagen ist gemäss des Basler Amts für Mobilität ein Erfolg. Die Velofahrenden hätten die neue Möglichkeit rege genutzt.
Die Fachleute des Amts für Mobilität hatten gemeinsam mit der Kantonspolizei vier Verkehrskreuzungen (Steinengraben/Kanonengasse, Steinengraben/ Leonhardsstrasse, Klingelbergstrasse/Schanzenstrasse, Mülhauserstrasse/Elsässerstrasse) für den Pilotversuch so ausgewählt, dass sie verschiedene Verkehrssituationen abbilden. Stets im Fokus war dabei die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.
Weniger Verkehrskonflikte
Die geänderte Verkehrsregelung dieser Versuche führte zu deutlich weniger Konflikten zwischen Velos und Motorfahrzeugen und fand auch bei Fussgängern eine gute Akzeptanz, heisst es in der Mitteilung. Unfälle gab es keine. Autofahrer profitieren insofern davon, dass bei grüner Ampel keine Velos die Weiterfahrt verzögern, da diese bereits bei Rot fahren durften. Zudem wurden an den vier Kreuzungen tendenziell – insbesondere mit einem zuführenden Radstreifen – weniger Verstösse gegen die Verkehrsregeln beobachtet, als in der Vergleichsperiode vor der Einführung des Pilotversuchs.
Deshalb hat das Amt beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) beantragt, den Pilotversuch auszudehnen. Das ASTRA hat nun grünes Licht gegeben, den Pilotversuch um acht zusätzliche Kreuzungen zu erweitern und bis Dezember 2016 fortzuführen. Die zusätzlichen Standorte werden dieser Tage mit den nötigen Signalen ausgestattet und in Betrieb genommen. Dort wird es keine Informationstafeln mehr geben. Damit kann besser beurteilt werden, ob die Verkehrsteilnehmenden die Signalisation auch ohne Hinweis auf den Pilotversuch verstehen.
Im Verlauf der Versuchsdauer werden an allen Pilotstandorten in regelmässigen Abständen insbesondere Beobachtungen zum Verkehrsverhalten, zur Langzeitwirkung und zur Wirksamkeit der Signalisation durchgeführt. Zudem werden Erfahrungen und Rückmeldungen der Verkehrspolizei sowie von Fussverkehrs- und Behindertenverbände in den Abschlussbericht zum Pilotversuch einfliessen.
Bald im ganzen Land?
Zudem beantragt das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt beim Bund eine Änderung des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes, die es den Kantonen ermöglichen soll, das Rechtsabbiegen bei Rot für Velos einzuführen. (mgt/aes)