14:57 KOMMUNAL

Auspacken und anfangen?

Teaserbild-Quelle: Bild: JackF/Fotolia

Von Patrick Aeschlimann

Es ist der Traum eines jeden Computernutzers: Plug & Play – ein­stecken und loslegen. Ob ein solch simples, modular aufgebautes und ­massgeschneidertes Konzept auch im ­E-Government funktionieren kann, war Diskussionsgrundlage des 8. nationalen «eGovernment-Symposiums» im Berner Stade de Suisse.

Keine Parkkarte für Bundesrätin

Zur Eröffnung machte Bundesrätin und EJPD-Vorsteherin Simonetta sich grundsätzliche Gedanken über die digitale Zukunft und den Platz, welchen der Staat in dieser einnehmen kann und soll. Sie hielt fest: «Der Staat muss seine Rolle im digitalen Zeitalter teilweise erst noch finden.» Als praktisches Beispiel nannte die Bundesrätin die Langzeit-Parkkarte für die blaue Zone in ihrer Wohngemeinde Köniz: «Das ist ein typisches Angebot, das der Bürger online kaufen will.» Auf der Website der Gemeinde fehlt dieser Service aber. Sommaruga ist sich bewusst, dass die Zukunft vieler staatlicher Dienstleistungen im Internet liegt.

Mehr noch: «Mit Hilfe von E-Government kann unsere Demokratie weiterentwickelt werden.» Gerade die junge Generation sei mit dem Wählen und Abstimmen manchmal überfordert. Man müsse sich die Frage stellen, ob das Abstimmungsbüchlein, in gedruckter Form oder als PDF, noch zeitgemäss sei, wenn die Jungen doch permanent via Smartphone online seien. «E-Government macht das Leben für alle einfacher, die sich in der digitalen Welt zurechtfinden», ist die Bundesrätin überzeugt.

Wichtig sei aber auch das Bewusstsein, dass das Abgeben der Stimme schwerwiegendere Konsequenzen habe als ein «like» auf Facebook. Gegenüber E-Voting ist Sommaruga zwar grundsätzlich positiv eingestellt, allerdings stehe sehr viel auf dem Spiel, falls es mal zu einer Panne komme: «Wenn ­die Qualität eines E-Voting-Services ­nicht ­hundertprozentig stimmt, droht das ­Vertrauen in den Staat verloren zu ­gehen. Das wäre Gift für unsere direkte Demokratie.» Falls man die Schwierig­keiten aber überwinden könne, sei E-Government ­generell in 20 Jahren eine Selbstverständlichkeit, ist sich die Magistratin sicher.

Standardisierte Services nötig

Für Torsten Kaiser, bei IBM zuständig für den öffentlichen Sektor im deutschsprachigen Raum, ist das E-Government aus dem Baukasten durchaus machbar, wenn auch nicht sofort. Er sieht vor allem ein Problem bei den Schnittstellen, die den modularen Aufbau von E-Government-­Lösungen erst ermöglichen, und bläst punkto mobile Nutzung ins gleiche Horn wie die Bundesrätin: «Eine elektronische ID etwa kann heute nur funktionieren, wenn man sie auch mit Smartphone und Tablets nutzen kann.»

Das sei dem deutschen elektronischen Personenausweis (EPA) zum Verhängnis geworden. Um diesen sinnvoll einzusetzen, musste man ein teures Lesegerät kaufen, welches aber nicht am gleichen Ort wie die Karte be­zogen werden konnte. Eine Schlüsselrolle zum E-Government aus dem Baukasten kommt laut Kaiser dem Verein «eCH» zu: «Nach der Standardisierung von Schnittstellen sollte zur Standardisierung von ­Services übergegangen werden.»

Eine Vision konnte Jean-François Junger, bei der EU-Kommission verantwortlich für den Bereich E-Government, präsentieren. In der europäischen Union gibt es noch mehr Doppelspurigkeiten bei der Datenerfassung als in der Schweiz. Er erwähnt das Beispiel des Förderprogramms «Horizon 2020» für Forschung und Innovation. «Jede Information wurde von ­der EU-Kommission noch einmal erfasst, obwohl sie auf nationaler Ebene bereits vorhanden war.» Schuld an solchen überflüssigen Erfassungen sei nicht zuletzt der Datenschutz. Es sei daher umso wichtiger, soviele Daten wie möglich zu teilen, so Junger.

Solange die Bürger jeden Datenaustausch selber autorisieren müssen, sei das Problem ohnehin minim, sagt Junger. Zusammenarbeit, Transparenz und Partizipation lauten die Prin­zipien seiner Vision für zeitgemässe öffentliche Dienstleistungen. Für Junger ist klar, dass ein solcher Ansatz zu einem Wandel in der Beziehung zwischen Bürger, Politik und Verwaltung führen wird.

Fest steht: der Datenschutz wird künftig einen anderen Stellenwert haben, wenn die Generation, welche mit Facebook, Google und Twitter gross ge­wor­den ist, an den Schalthebeln der Macht sitzt. Eine Anekdote aus der Schule seiner 17-jährigen Tochter verdeutlicht den kontradiktorischen Umgang der Jungen mit dem ­Datenschutz: Die Lehrerin hatte zur Sensibili­sierung betreffend Umgang mit Daten eines Tages alle öffentlich zu­gäng­lichen Facebook-Profile ihrer Schüler ausgedruckt und im Schulzimmer aufge­hängt. «Die Schüler waren entsetzt, schockiert. Solange die Informationen ‹nur› im Internet ersichtlich waren, sahen sie kein Problem. Bei der Aktion der Lehrerin hingegen schon», so Junger.

Unsicherheit wegen Gutachten

Bereits praktische Erfahrungen mit E-Government aus dem Baukasten haben Urs Paul Holenstein und Thomas Steimer vom Fachbereich Rechtsinformatik des Bundesamts für Justiz. Aus der Idee, dass einmal definierte und realisierte Services auch in anderen Projekten und Anwendungen genutzt werden und weitere ­Nutzern zur Verfügung gestellt werden können, entwickelte ihre Abteilung als Open-Source-Software den Validator für Strafregisterauszüge und das Urkunds­personenregister (Upreg).

Schnell waren sie an einem Punkt, an dem alle fortschrit­tlichen E-Government-Projekte ­frü­her oder später landen: bei den rechtlichen Fragen. Die wichtigsten fasste Steimer zusammen: «Darf ein für eine Mehrfachnutzung geeigneter Service überhaupt für eine solche zur Verfügung gestellt werden? Was passiert, wenn beschaffungsrechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen durch die Mehrfachnutzung überschritten werden?» Ein aktuelles Rechtsgutachten, das auf eine parlamentarische Interpellation von GLP-Nationalrat Thomas Weibel zurückgeht, kommt zum Schluss, dass ­der Bund nur eingeschränkt Open-Source-­Software entwickeln dürfe.

Ins­besondere spiele es eine Rolle, ob eine solche Weitergabe eine privatwirtschaftliche Tätigkeit des Staates darstellt, eine «Neben­tätigkeit der Verwaltung» ist, ­oder eine «Randnutzung des Verwaltungs­vermögens.» Für diese Kategorien bestehen unterschiedlich stringente Zulässigkeits­kriterien.

Wenn die öffentliche Hand ­zum Softwarehersteller und somit zum Kon­kurrenten von privaten Firmen wird, ist das nach Meinung vieler problematisch. Insbesondere wenn Dritte, im ­Speziellen Privatpersonen, die Software ebenfalls nutzen können. In diesem Fall müsste man dafür, zur Gewährleistung der Wettbewerbsneutralität, einen zu­mindest kostendeckenden Preis verlangen, heisst es im Gutachten.

Für Steimer ist das rechtlich nicht bindende Gutachten aus verschiedenen Gründen problematisch: «Es wirft mehr Fragen auf, als geklärt werden, wir müssten unseren ­beliebten Validator vom Netz nehmen und es gibt Verwaltungen das Signal, nichts Selbstentwickeltes weiterzugeben.»

Das hingegen wäre fatal, wie Stephan Röthlisberger, scheidender Leiter der­ ­Geschäftsstelle E-Government Schweiz, antönt: «Auf Gemeindeebene steigt ­die Komplexität der E-Government-­Vorhaben stetig. Ohne Zusammenarbeit, auch mit den Kantonen, geht bald nichts mehr.»

Ins gleiche Horn bläst Marco ­Bürli, ­Leiter E-Government-Projekte im Kanton Aargau, der am Symposium den E-Govern­ment Sonderpreis Schweiz für die kantonale ­E-Government-Infrastruktur entge­gen­nehmen durfte: «Für kleine ­Ge­meinden ist das heute benötigte Know-how kaum zu bekommen, und ­die notwendigen Investitionen sind kaum zu stemmen.» Problematisch wird es laut Bürli dann, wenn von einer Lösung primär die Gemeinden profitieren, aber nur der Kanton sie entwickeln kann. Spätestens nach diesem ­Votum war klar, dass wir vom Baukas­tenprinzip noch weit ­entfernt sind. ■

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