13:04 KOMMUNAL

Bundesgericht hat kein Gehör für Fällander Gemeinderat

Teaserbild-Quelle: Gemeinfrei, Wikimedia

Der Gemeinderat von Fällanden darf neue Asylcontainer nicht ohne Gemeindeversammlung bewilligen. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Gemeinderats nicht eingetreten. 

Die Gemeinde habe nicht aufzeigen können, wieso es sich bei der Unterbringung von Asylsuchenden um ein wichtiges öffentliches Interesse handle, heisst es im kürzlich eröffneten Urteil des Bundesgerichts. Entsprechend sei die Beschwerde nicht berechtigt.

Fällanden wollte für 1,5 Millionen Franken Wohncontainer zur Unterbringung von 64 Asylsuchenden kaufen. Der Gemeinderat begründete das Vorgehen mit der Erhöhung der Asyl-Aufnahmequote durch den Kanton. 

Dagegen erhoben mehrere Stimmberechtigte der Gemeinde Beschwerde. Das Zürcher Verwaltungsgericht entschied im Herbst 2023 zugunsten der Beschwerdeführer. 

Andere Standorte waren vorhanden 

Laut dem Urteil, das nun Bestand hat, waren die notwendigen Voraussetzungen, unter denen eine Ausgabe als gebunden deklariert werden darf, im vorliegenden Fall nicht erfüllt. So hätte es Alternativen zu den Wohncontainern gegeben, etwa die Unterbringung der Asylsuchenden in Zivilschutzanlagen der Gemeinde. 

Indem der Gemeinderat sich für die Wohncontainer entschied und die dafür notwendigen Ausgaben für gebunden erklärte, verunmöglichte er eine Mitbestimmung der Stimmberechtigten. Der Gemeinderat hätte den als neu gewerteten Kreditantrag der Gemeindeversammlung vorlegen müssen. Der Beschluss der Gemeindeversammlung würde zudem dem fakultativen Referendum unterstehen. 

16 Asylsuchende auf 1000 Einwohner 

Für Gemeinden, die aufgrund steigender Asylzahlen unter Druck stehen, erschwert der Entscheid die rasche Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum für Asylsuchende, weil solche Vorlagen bei den Stimmberechtigten häufig auf Widerstand stossen. 

Der Kanton Zürich erhöhte die Asyl-Aufnahmequote im Frühling 2023 von 0,9 auf 1,3 Prozent. Seit Juli beträgt die Quote bereits 1,6 Prozent. Pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner müssen die Gemeinden aktuell also 16 Asylsuchende aufnehmen. (sda) 

(Urteil 1C_621/2023 vom 23.5.2024)

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