Asylbewerber dringend gesucht
Weil die Asylunterkunft schlecht belegt ist, drohen der Gemeinde Wilen TG hohe Kosten. Sie geht nun einen unorthodoxen Weg: Gemeinsam mit dem Kanton wurden alle Gemeinden des Kantons angeschrieben, doch bitte ein paar Flüchtlinge nach Wilen zu schicken.
Quelle: Wisi (CC BY-SA 3.0)
Wenn nicht bald mehr Asylsuchende nach Wilen TG kommen, wird es für die Gemeinde teuer.
Wie so viele Gemeinden, musste sich auch Wilen TG in letzter Zeit Gedanken darüber machen, wo man zusätzliche Asylbewerber unterbringen könnte. Für 30 000 Franken kaufte man schliesslich von einem Alterszentrum in der Region zehn nicht mehr benötigte Wohncontainer. Zusammen mit dem Transport und dem Aufbau Schlug die Aktion mit 250 000 Franken zu Buche. Da Thurgauer Gemeinden pro Asylbewerber und Tag gut 40 Franken erhalten, sollte der investierte Betrag innert acht Jahren wieder zurück in die Gemeindekasse fliessen.
Doch nun fehlen die Bewohner der Unterkunft. Mindestens zehn Asylsuchende müssten im Durchschnitt in Wilen untergebracht sein, damit die Rechnung für die Gemeinde aufgeht. Im Moment sind es allerdings nur sieben. Erhöht sich diese Zahl nicht, müssen die Wilener Steuerzahler für den Fehlbetrag aufkommen.
Appell an alle Thurgauer Gemeinden
Daher griff der Gemeinderat letzten Monat zu einem ungewöhnlichen Mittel, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet: Gemeinsam mit dem Thurgauer Amt für Asylwesen wurden alle Sozialämter und Gemeindepräsidenten des Kantons angeschrieben. «Falls Sie sich Gedanken machen, Ihre Unterkunft zu schliessen oder auch aus anderen Gründen Bedarf haben, sind wir gerne bereit, zusätzlich 1 bis 7 männliche Asylsuchende aufzunehmen», steht geschrieben.
Die Resonanz war nicht überwältigend, nur eine Thurgauer Gemeinde habe sich eine Woche nach dem Aufruf bei Gemeindepräsident Kurt Enderli gemeldet. Diese hätte drei Asylsuchende an Wilen abzugeben. Doch ganz so einfach ist die Sache nicht: Flüchtlinge können nicht einfach so von einer Gemeinde in die andere verschoben werden. In einem Vertrag muss vereinbart werden, dass die Asylsuchenden weiterhin bei der ursprünglich zugeteilten Gemeinde registriert sind. Diese müsste zahlen, falls der Flüchtling zu einem Fürsorgefall würde. (aes)