Asiatischer Laubholzbockkäfer: Jetzt werden Kontrollen besonders wichtig
Der Asiatische Laubholzbockkäfer gilt gemäss der Pflanzenschutzverordnung als besonders gefährlicher Schadorganismus, der in der Schweiz nicht verbreitet werden darf und der konsequent bekämpft werden muss. Befallene Bäume sterben meist ab. Der Asiatische Laubholzbockkäfer war in der Schweiz erstmals 2011 im Kanton Freiburg aufgetreten. Bis heute waren sieben Kantone von diesem Schädling betroffen (BS, BL, TG, ZH, LU, BE). Der grösste Befall wurde im Sommer 2012 in einer Allee in Winterthur (ZH) entdeckt.
Von Käfern oder Larven befallenes Holz muss gehäckselt und in der Kehrichtverbrennungsanlage vernichtet werden. In Absprache mit dem von den Bundesämtern für Umwelt (BAFU) und Landwirtschaft (BLW) geführten Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) muss der betroffene Kanton Massnahmen zur Überwachung und Kontrolle des Gebiets während mindestens vier Jahren treffen. Bei diesen Kontrollen kommen auch speziell ausgebildete Spürhunde und Baumkletterer zum Einsatz.
Holzstandard wichtig
Seit 2012 müssen bestimmte Importe mit Verpackungsholz aus Nicht-EU-Ländern im Voraus angemeldet werden. Kontrolleure des EPSD kontrollieren, ob das Verpackungsholz dem ISPM15-Standard entspricht. Dieser internationale Holzverpackungsstandard verlangt, dass Verpackungsholz hitzebehandelt oder mit Methylbromid behandelt wird und eine vorgeschriebene Markierung aufweist. Durch die Behandlung sollen allfällige Käfer und Larven abgetötet werden. Finden die Kontrolleure Verpackungsholz, das nicht den internationalen Anforderungen entspricht, muss dieses umgehend vernichtet werden.
In der punktuellen Ergänzung des Waldgesetzes, die der Bundesrat am 17. April 2013 in die Vernehmlassung geschickt hat, ist vorgesehen, dass der Bund künftig die Bekämpfung und Prävention von eingeschleppten Schädlingen wie dem Asiatischen Laubholzbockkäfer auch im Nicht-Schutzwald finanziell unterstützen wird.
Einfangen in Glas mit Deckel
Wer einen verdächtigen Käfer sieht, sollte ihn fangen, wenn möglich lebendig in einen fest verschliessbaren Behälter (Glas mit Deckel; keine Plastiksäcke) geben, nach Möglichkeit fotografieren, auf Verwechslungsmöglichkeiten überprüfen (www.waldschutz.ch/anoplophora) und dann umgehend den zuständigen kantonalen Pflanzen- oder Waldschutzdienst informieren. Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist glänzend schwarz mit über den Körper verteilten hellen Flecken und misst 25 bis 30 mm (ohne Fühler). Er ist relativ leicht von den meisten einheimischen Bockkäferarten zu unterscheiden, von denen einige europaweit bedroht und geschützt sind. (mgt/aes)