Anhörung zum Sachplan Asyl gestartet
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat den Entwurf des Sachplans Asyl in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesämtern und unter Beizug kantonaler Stellen vorbereitet. Dieser legt die Standorte der künftigen Bundesasylzentren fest und dient als Basis für die Plangenehmigungsverfahren dieser Zentren. Zusammen mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) eröffnete das SEM nun das Verfahren zur Anhörung der Kantone und Gemeinden sowie zur Information und Mitwirkung der Bevölkerung zum Sachplan.
Raumplanerische Interessen koordinieren
Mit den in der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 angenommenen Änderungen des Asylgesetzes zur Beschleunigung der Asylverfahren wird der Bund verpflichtet, Bundesasylzentren in einem Plangenehmigungsverfahren zu realisieren. Das Plangenehmigungsverfahren ersetzt dabei die ordentlichen Baubewilligungsverfahren.
Für die Plangenehmigung von Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken, ist ein vorgängiges Sachplanverfahren nötig. Sachpläne dienen der Koordination verschiedener raumplanerischer Interessen und haben zudem eine Informationsfunktion. Sie werden vom Bundesrat verabschiedet. Mit der Verabschiedung des Sachplans Asyl durch den Bundesrat werden die darin enthaltenen Standortfestlegungen für alle Behörden verbindlich.
Frist zur Anhörung der betroffenen Gemeinden
Nun werden die Kantone und die betroffenen Gemeinden bis zum 4. Juli 2017 zum Entwurf des Sachplans angehört, entsprechend Artikel 19 der Raumplanungsverordnung. Zudem kann sich die Bevölkerung im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung bis zum 5. Mai 2017 ebenfalls zum Entwurf des Sachplans Asyl äussern. Die Details zu den Auflagezeiten und -orten sind den amtlichen Publikationen zu entnehmen. Der Sachplan Asyl mit allen Details und den betroffenen Gemeinden ist auf derWebsite des SEM öffentlich einsehbar. (mgt/nsi)