«Amtsblatt des Kantons Aargau» als Online-Gratiszeitung
Optisch präsentiert sich das «Amtsblatt des Kantons Aargau» wie bisher. Es ist als PDF-Ausgabe jeden Freitag im Internet abrufbar. Gemäss der Staatskanzlei reduzieren sich dadurch dieProduktionskosten um rund 20 Prozent.
Die Basis für die Zeitenwende beim Blatt mit amtlichen Publikationen der Kantons-, der Gemeinde- und Justizbehörden legte das Kantonsparlament. Der Grosse Rat revidierte 2011 das Gesetz über die amtlichen Publikationsorgane.
Die beglaubigte Auflage des Amtsblattes im A4-Format betrug zuletzt knapp 3500 Exemplare. Unter anderen waren die Gemeinden verpflichtet, das Blatt zum Jahrespreis von 95 Franken zu abonnieren.
Einst in jeder «Beiz» ein Exemplar
Während mehr als 100 Jahren hatten alle Wirte für ihre Gaststube das Amtsblatt im Pflichtabo zu beziehen. 1994 stimmte das Aargauer Volk jedoch einer Änderung des entsprechenden Gesetzes zu. Seither müssen die Wirte das Amtsblatt nicht mehr auflegen.
Die Kantone Zürich, Basel-Land und Solothurn planen, die rechtsverbindlichen amtlichen Publikationen einzig in elektronischer Form herauszugeben. Auch das Fürstentum Liechtenstein will das elektronische Amtsblatt einführen.
Das Schweizerische Handelsblatt (SHAB) wird in gedruckter und in elektronischer Form veröffentlicht. Seit 2006 ist jedoch die elektronische Fassung massgebend. (sda/aes)