AHV-Steuerdeal: Junge Grünliberale ergreifen Referendum
National- und Ständerat haben die Unternehmenssteuerreform und die AHV-Zusatzfinanzierung in der Schlussabstimmung angenommen. Gemeinde- und Städteverband zeigen sich erfreut über das Ergebnis. Die Jungen Grünliberalen haben gegen den AHV-Steuerdeal das Referendum ergriffen.
Quelle: Alexey M. (CC BY-SA 4.0)
Leeres Bundeshaus: Die Herbstsession ist zu Ende.
Mit den Schlussabstimmungen haben die eidgenössischen Räte die Herbstsession abgeschlossen. Neun Vorlagen kamen parlamentarisch unter Dach und Fach, darunter auch die Steuervorlage 17 (siehe auch «Unternehmenssteuerreform: Volksabstimmung als letzte Hürde»).
Junge Grünliberale ergreifen Referendum
Das Bundesgesetz über die Steuervorlage 17, mit dem international nicht mehr akzeptierte kantonale Steuerprivilegien für Holdings und andere Spezialgesellschaften abgeschafft werden sollen, wurde mit 112 zu 67 Stimmen bei 11 Enthaltungen (Nationalrat) und 39 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Ständerat) verabschiedet.
Wie bereits im Voraus angekündigt, haben die Jungen Grünliberalen umgehend das Referendum gegen die Vorlage ergriffen. Mit dem Versprechen, die AHV mit zusätzlichen Aufgaben von den Arbeitnehmenden und aus dem Bundeshaushalt zu alimentieren, opfere das Parlament «einmal mehr die Interessen der jungen und kommenden Generationen». Dies schreiben die Jungen Grünliberalen in einer Mitteilung. Zudem untergrabe das Parlament mit der Verknüpfung zweier sachfremder Vorlagen die direkte Demokratie.
Die Junge GLP hat nun ein überparteiliches Generationenkomitee gegründet, das Jung und Alt offen steht. Die Jungpartei stehe für den Generationenvertrag ein und sei bereit, länger zu arbeiten und einen Teil zur Lösung beizutragen – dazu brauche es aber strukturelle Anpassungen «und keinen solchen Kuhhandel».
Grüne entscheiden erst
Die Grünen entscheiden am Samstag, 29. September, darüber. Die Geschäftsleitung beantragt dem Vorstand, «in einer Allianz für soziale und ökologische Steuerpolitik» das Referendum zu ergreifen. Mit Steuergerechtigkeit deale man nicht.
Kommt das Referendum zu Stande, findet die Abstimmung wie erwartet am 19. Mai 2019 statt. Dies hat der Bundesrat beschlossen. Damit könnten die gesetzlichen Fristen und Prozesse bei Volksabstimmungen eingehalten werden, schreibt er in einer Mitteilung. Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Der Bundesrat hat auch die Möglichkeit geprüft, den Urnengang schon am 10. Februar 2019 durchzuführen. Seiner Meinung nach lassen die geltenden rechtlichen Vorgaben und demokratiepolitische Überlegungen eine solche Vorverlegung aber nicht zu.
Zeitdruck und Unsicherheit
Die Schweiz steht unter Zeitdruck. Kern der Steuervorlage ist die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten kantonalen Steuerprivilegien für Holdings und andere Spezialgesellschaften. Die EU hat der Schweiz dafür bis Ende 2018 Zeit gegeben.
Die EU-Finanzminister könnten die Schweiz schon im März 2019 von der grauen Beobachtungs-Liste auf die schwarze Liste der nicht kooperativen Steuergebiete verschieben. Welche Sanktionen mit einem Platz auf der schwarzen Liste verbunden sind, ist nach wie vor unklar. Die Rechtsunsicherheit ist für die betroffenen Unternehmen aber ohnehin belastend. (sda)
Verschärfte Gemeindeklausel
Der Schweizerische Gemeindeverband teilte bereits einen Tag vor der Schlussabstimmung mit, dass er die Vorlage unterstütze und insbesondere die Gemeindeklausel begrüsse.
https://twitter.com/CH_Gemeinden/status/1045221448695058432Nachdem die Unternehmenssteuerreform III im Februar 2017 an der Urne abgelehnt wurde, forderte der Gemeindeverband, dass Bundesrat und Parlament so schnell wie möglich eine neue Reform in die Wege leiten, die mehrheitsfähig ist und zeitnah umgesetzt werden kann.
Dabei ging es dem SGV neben den inhaltlichen Fragen insbesondere um eine angemessene Abgeltung der Gemeinden, da die Steuerreform für Bund, Kantone und Gemeinden Steuerausfälle mit sich bringt. Im Gegensatz zu den Kantonen war in der ersten Vorlage keine finanzielle Abgeltung der Gemeinden vorgesehen. «Im Rahmen der parlamentarischen Beratung ist hier nun eine gute Lösung gefunden worden, welche Gemeinden und Städten entgegenkommt», so der Gemeindeverband in seiner Medienmitteilung.
Kompromisse notwendig
Der Schweizerische Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) zeigten sich ebenfalls erfreut, dass das Parlament die Steuervorlage 17 heute verabschiedet hat.
Besonders erfreulich sei aus städtischer Sicht die Aufnahme einer verbindlich formulierten Gemeindeklausel. «Die Vorlage wird auf kommunaler Ebene allerdings zum Teil erhebliche Steuerausfälle verursachen», wie der Städteverband und die KSFD in einer gemeinsamen Medienmitteilung schreiben. Sie würden das Referendum aber nicht unterstützen, denn: «Die Reform ist zum jetzigen Zeitpunkt notwendig und dringend. Und sie erfordert Kompromisse von allen Seiten.»
https://twitter.com/staedteverband/status/1045602983688507392Die Steuervorlage 17 trage den städtischen Anliegen besser Rechnung als die Unternehmenssteuerreform III, so die Medienmitteilung weiter. Verbunden mit den kantonalen Gewinnsteuersenkungen wird sie dennoch zu erheblichen Steuerausfällen für zahlreiche Städte und Gemeinden führen, zumal auch die neuen Abzüge wie Patentbox oder Forschung und Entwicklung relativ grosszügig ausgestaltet sind. Die Mitglieder des Städteverbands und der KSFD seien von der Reform allerdings unterschiedlich betroffen. Entscheidend sind nun nicht zuletzt die kantonalen Umsetzungsvorlagen.
Klarer politischer Auftrag an die Kantone
«Die Kantone sind aufgefordert, die Reform gemeinsam mit Städten und Gemeinden verträglich und massvoll umzusetzen», betonen der Städteverband und die KSFD. Man sei erfreut, dass das Parlament der von ihnen geforderten Verschärfung der Gemeindeklausel zugestimmt und damit einen klaren politischen Auftrag an die Kantone formuliert hat, Städte und Gemeinden für ihre Steuerausfälle angemessen zu entschädigen.
Gewerkschaftsbund hat Stimmfreigabe beschlossen
Auch die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) haben das Bundesgesetz über die Steuervorlage und die AHV-Finanzierung eingehend und kontrovers diskutiert, wie der SGB mitteilt. In einer ersten Abstimmung sprachen sich die Delegierten mit 46 zu 41 Stimmen und 3 Enthaltungen für die Vorlage aus. In einer zweiten Abstimmung beschlossen die Delegierten angesichts der kontroversen Beurteilung der Vorlage durch die Delegierten mit 50 zu 40 Stimmen die Stimmfreigabe. (nsi/mgt/sda)