Abacus und Abraxas einigen sich und landen trotzdem vor Bundesgericht
Im Streit um die Vergabe von Informatikaufträgen ist es zu einem Vergleich gekommen: Die Software-Firma Abacus, die Abraxas Informatik AG und 69 St. Galler Gemeinden haben sich geeinigt. Eine Beschwerde von Abacus gegen die Gemeinde Wittenbach kommt dennoch vor Bundesgericht.
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Im Streit zwischen Abacus, Abraxas und 69 St. Galler Gemeinden gab es einen Vergleich – eine Beschwerde von Abacus gegen die Gemeinde Wittenbach wird trotzdem ans Bundesgericht weitergezogen.
Im Streit um die Vergabe von Informatikaufträgen ist es zu einem Vergleich gekommen: Die Software-Firma Abacus, die Abraxas Informatik AG und 69 St. Galler Gemeinden haben sich geeinigt. Damit konnten die am Verwaltungsgericht St. Gallen hängigen Verfahren einvernehmlich beendet werden.
Im Konflikt ging es um die Frage, ob St. Galler Gemeinden ohne Ausschreibungen direkt Informatikaufträge an das Verwaltungsrechenzentrum St. Gallen (VRSG) vergeben durften. VRSG hat unterdessen mit der Abraxas Informatik AG fusioniert. Sowohl die alte VRSG wie auch die Abraxas befinden sich im Besitz der öffentlichen Hand (mehr zur Fusion hier).
Die Softwarefirma Abacus Research AG mit Sitz in Wittenbach SG sah sich und andere Anbieter vom Wettbewerb ausgeschlossen und intervenierte in den letzten Monaten dagegen auf verschiedenen Ebenen. Unter anderem wurden beim St. Galler Verwaltungsgericht Klagen zum Submisisonsverfahren zu verschiedenen IT-Vergaben eingereicht.
Kanton als Vermittler
Die Parteien hätten unter Vermittlung von Regierungsrat Beni Würth, Vorsteher des kantonalen Finanzdepartements, seit Ende Januar 2018 intensive Gespräche über einen Vergleich geführt, heisst es in der Mitteilung der St. Galler Staatskanzlei.
Im nun vereinbarten Vergleich verpflichteten sich die Gemeinden zur Vergaberechtskonformität von IT-Beschaffungen. Der Vergleich sieht zudem vor, dass die vier grossen Städte St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Gossau die Beschaffung von Software-Lizenzen für die Finanz- und Lohn/HR-Software bis spätestens Ende des ersten Quartals 2019 öffentlich ausschreiben.
Basierend darauf haben die Parteien beim Verwaltungsgericht St. Gallen beantragt, die anhängigen Submissionsbeschwerden als durch Vergleich erledigt abzuschreiben. Der Abschreibungsbeschluss ist am 27. Juni 2018 ergangen. Entsprechend können nun die in diesen Verfahren streitigen Beschaffungen von den Gemeinden bei Abraxas getätigt beziehungsweise fortgesetzt werden.
Trotzdem vor Bundesgericht
Nicht Teil des Vergleichs ist eine Beschwerde von Abacus gegen die Gemeinde Wittenbach, der Standortgemeinde von Abacus (mehr dazu hier). «Es geht um einen Nebenschauplatz», sagt Abacus-Geschäftsleiter Daniel Senn auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Gegenstand der Beschwerde ist der Zugang zu amtlichen Dokumenten nach Öffentlichkeitsgesetz. Das St. Galler Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Gemeinde Wittenbach in ihren Verträgen mit der Abraxas die Preislisten und Leistungsverzeichnisse nicht offenlegen muss. Der Preis sei ein Betriebsgeheimnis, argumentierte das Gericht.
Abacus zieht den Entscheid weiter ans Bundesgericht. «Wir möchten die Frage beantwortet haben, ob Gemeinden Leistungsverzeichnisse freihändig vergeben können», so Senn. Eine Antwort sei für die ganze Schweiz - auch für die Gemeinden - von Interesse. Hätte die Gemeinde Wittenbach ordentlich ausgeschrieben, wären die Verzeichnisse nämlich öffentlich.
Zusammenarbeit beschlossen
Abacus und Abraxas haben zudem eine Zusammenarbeit beschlossen, wie die beiden IT-Unternehmen mitteilten. Ihre Spezialisten werden in den nächsten Monaten entsprechende Möglichkeiten konkretisieren.
Die beiden Unternehmen ergänzten sich bei der Softwareentwicklung, beim Hosting und Dienstleistungen. Die von der Abacus entwickelte Software könne gut in das Portfolio der auf IT-Dienstleistungen für die öffentliche Hand spezialisierte Abraxas passen. (sda/aes)
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