Aargauer Dorf versus Google Street View
Google ist überall. Dank Street View kann Hinz und Kunz virtuell durch die Dörfer spazieren. Wie der Tagesanzeiger schreibt, stört dies etliche Bewohner der beschaulichen Gemeinde Veltheim AG. Sie finden, dass Google Street View ihre Privatsphäre verletzt und ärgern sich, dass sie sich nicht äussern dürfen, wenn ihr Haus freigeschaltet wird. Sie fürchten, dass sich potenzielle Einbrecher über die Liegenschaften – vor allem in ruhigen Nebenstrassen – informieren könnten. Deshalb haben einige Veltheimer den Gemeinderat nun aufgefordert, sich mit Google in Verbindung zu setzen und eine Löschung ihrer Eigenheime auf Street View zu verlangen.
Die Behörden zeigen sich verständnisvoll. «Der Gemeinderat kann die Befürchtungen aus der Bevölkerung nachvollziehen», zitiert der Tagesanzeiger aus dem Mitteilungsblatt des Dorfs. Aus Sicht des Rats sei es nicht notwendig, dass Nebenstrassenzüge beziehungsweise die Gemeindestrassen in Google Street View aufgenommen werden, heisst es weiter.
Bundesgericht: Widerspruch muss möglich sein
Doch hat «David» auch nur den Hauch einer Chance gegen «Goliath»? Nun, wie der Kampf in der alttestamentarischen Sage ausging, wissen wir. Und bei Veltheim vs. Google? Es scheint gar nicht so schlecht auszusehen. «Das Bundesgericht hat im Entscheid zu Google Street View den Internetdienst verpflichtet, eine einfach handhabbare Widerspruchsmöglichkeit zu schaffen», wird der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Francis Meier zitiert. Will heissen: Betroffene dürfen sich durchaus bei Google mit der Bitte melden, man möge Bilder von sich, seinem Wohnsitz oder seinem Auto entfernen. Geht es allerdings um ganze Strassenzüge, die gelöscht werden sollen, müssen alle Anwohner einverstanden sein.
Im Fall von Veltheim kann sich der Gemeinderat vorstellen, mit Google Kontakt aufzunehmen. Allerdings müsse zuerst die Haltung der Bevölkerung eruiert werden, ist dem Mitteilungsblatt zu entnehmen. Deshalb können sich nun bis Ende diesen Monat die Bürger bei der Gemeindekanzlei melden und dort ihre Meinung deponieren. Anschliessen soll eine Auswertung erfolgen, und der Gemeinderat berät dann das weitere Vorgehen. (mt)