Aargau: Keine Rotoren in der Landschaftsschutzzone
Aufgrund von Windmessungen hält der Regierungsrat den Standort Heitersberg grundsätzlich geeignet für Windkraftanlagen. Der geplante Bau liegt allerdings in einer Landschaftsschutzzone und einer Landschaft von kantonaler Bedeutung. Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung fällt damit ausser Betracht. Im Rahmen eines regionalen Sachplans oder eines kantonalen oder kommunalen Nutzungsplans könnte die Landschaftsschutzzone angepasst und damit die Errichtung von Windenergieanlagen zugelassen werden. Der Regierungsrat lehnt die Beschwerde der Mittelland Windenergie GmbH ab. Gegen diesen Entscheid kann innert einer Frist von dreissig Tagen Beschwerde geführt werden.
Konzept zur Nutzung der Windkraft
Dem Regierungsrat sei klar, dass die alternativen Energien immer wichtiger werden, lässt er verlauten. Sie werden mehr leisten müssen, als die bisherige Energieproduktion nur zu ergänzen. Die Herausforderung bestehe darin, Stromproduktion und -verbrauch auf die Zeit nach dem Wegfall der heutigen Kernkraftwerke anzupassen. Der räumlichen Planung der Energieproduktionsanlagen sei dabei hohes Gewicht beizumessen. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass diese Planung nicht nur auf lokaler sondern auch auf kantonaler Ebene erfolgen soll. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt wird ihm deshalb ein Konzept zur Nutzung der Windkraft im Aargau unterbreiten. (mgt/aes)