Verwaltungsgericht Solothurn stützt Bewilligung für Wisent-Projekt
Das Wildtierprojekt Wisent Thal in Welschenrohr SO hat vor dem Solothurner Verwaltungsgericht einen Etappensieg erzielt. Das Gericht wies die Beschwerden gegen die von den Behörden erteilte Bewilligung für den Parkzaun ab.
Quelle: Kathy Büscher auf Pixabay
Wisent, Symbolbild.
Das Gericht komme zum Schluss, dass sowohl die kantonalen Departemente wie die kommunalen Baubehörden die Prüfung des Vorhabens korrekt vorgenommen hätten, teilte der Verein Wisent Thal am Donnerstag mit. Die Behörden hatten die Einsprachen zweier Landwirte gegen die Baubewilligung für den Zaun vollumfänglich abgewiesen.
Der Verein gibt sich in der Medienmitteilung hocherfreut über den Entscheid. Das Urteil zeige, dass der Verein «ein gut geplantes Projekt» vorgelegt habe. Dieses nehme Rücksicht auf die Ansprüche der Menschen und beinhalte Sicherheitsvorkehrungen.
Wisent als Wildtier im Jura?
Ziel des Projektes ist es, mit einer Wisent-Testherde in einem rund 100 Hektaren grossen Gebiet bei Welschenrohr zu untersuchen, ob der im Mittelalter ausgerottete Wisent heute als Wildtier im Jura tragbar ist. Der Versuch im Gehege soll fünf Jahre dauern.
Das Testgelände gehört der Bürgergemeinde Solothurn und dem Landwirt Benjamin Brunner und wird für die Dauer des Versuches eingezäunt. Es wird während der Projektzeit weiterhin land- und forstwirtschaftlich genutzt, und der Zugang für die Öffentlichkeit wird nicht eingeschränkt. (sda/pb)