Schweizer Kernmaterialbestände im Ausland
Sich im Besitz der Schweiz befindliche Kernmaterialbestände im Ausland müssen seit dem Inkrafttreten Kernenergiegesetzes und der Safeguardsverordnung alljährlich den Aufsichtsbehörden gemeldet werden.
Quelle: http://web.em.doe.gov/takstock/phochp3a.html, Gemeinfrei
Ein Barren aus hochangereichertem Uran, das aus Schrott gewonnen worden ist. (Symbolbild)
Aktuell lagert Betreibern von Schweizer Kernanlagen gehörendes Material in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, den USA und Schweden. Dies geht aus den Bestandszahlen für das Jahr 2021 hervor, die das Bundesamt für Energie heute veröffentlich hat.
Dass die Bestände gesunken respektive gestiegen sind, liegt an der Beschaffung und Verarbeitung von Uran zu Brennelementen; diese hingen von wirtschaftlichen und betrieblichen Anforderungen, schreibt das BFE. (mai/mgt)
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