15:05 VERSCHIEDENES

Neuenburg und Freiburg: Besitzer erhalten Geld vom Kanton für den Abbruch ihres Ferienhauses

Teaserbild-Quelle: SpottedCaptain, eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

119 Ferienhäuser am Südufer des Neuenburgersees müssen rückgebaut werden, weil sie sich in einem Gebiet befinden, das in den 60er-Jahren zum Naturschutzgebiet erklärt worden ist. Es handelt sich um die  Grande Cariçaie, das grösste Seeufer-Feuchtgebiet der Schweiz. Für den Rückbau stellen die Kantone Freiburg und Waadt den Eigentümern 10‘000 Franken pro Immobilie zur Verfügung.

Grande Cariçaie, Blick auf Schilf und See.

Quelle: SpottedCaptain, eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

Das Naturschutzgebiet am Neuenburgersee in der Nähe von Yverdon-les-Bains.

Die Kantone Freiburg und Waadt haben sich dazu verpflichtet, einen Teil der Rückbaukosten zu finanzieren. Dies erklärten sie heute in einer Medienmitteilung. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hatte eine Finanzhilfe in der Höhe von 5000 Franken pro Ferienhaus in Aussicht gestellt, falls die Kantone einen Betrag in gleicher Höhe zusichern und der Abbruch bis Ende 2024 durchgeführt wird. Die finanzielle Unterstützung an die Besitzerinnen und Besitzer der Chalets umfasst unter anderem Gebühren für eine Abrissgenehmigung, Pläne für die Bauschadstoff-Diagnostik sowie die Umweltüberwachung in der Umsetzungsphase.

Die Kantone rechnen damit, dass sich die Finanzhilfe dadurch auf 5000 Franken pro Ferienhaus beläuft - mit Bafu-Beitrag wären es dann 10'000 Franken. 119 Ferienhäuser sind am Südufer des Neuenburgersees vom Abbruch betroffen. Die Unterstützung erhalten diejenigen Besitzerinnen und Besitzer, die bis Ende Mai 2023 einen entsprechenden Vertrag unterschreiben. Bis Ende 2024 muss das Ferienhaus abgebrochen und das Gelände wieder in Stand gesetzt sein.

Ferienhäuser zum Teil in den 1920er-Jahren erbaut

Um die ab den 1920er-Jahren erbauten Ferienhäuser streiten sich Besitzer und Umweltverbände schon länger. So machen Die Verbände geltend, dass die Zone Ende der 1960er-Jahre unter Schutz gestellt worden ist. – Im 2007 boten die Kantone Freiburg und Waadt den Hausbesitzern Spezialverträge an, die den Unterhalt und die Renovation der Chalets regeln sollten. Dagegen zogen mehrere Umweltverbände vor Gericht. Mit Erfolg: Die Verträge wurden widerrufen. 2017 beschlossen die Kantone Freiburg und Waadt, je ein Verfahren für den Abbruch der Häuser einzuleiten.

Ende 2021 hatte der Kanton Freiburg hatte 270 Einsprachen gegen den geänderten kantonalen Nutzungsplan im Feuchtgebiet Grande Cariçaie abgewiesen. (sda/mai)

Mehr Informationen zum Naturschutzgebiet auf https://grande-caricaie.ch/

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