Geologische Tiefenlager: Uvek streicht drei mögliche Standorte
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) streicht drei mögliche Tiefenlangerstandorte am Jura-Südfuss SO/AG, Südranden SH und Wellenberg NW aus dem Sachplan geologische Tiefenlager.
Quelle: Nagra
Die im Sachplan verbliebenen Standortgebiete Jura Ost AG, Nördlich Lägern AG/ZH und Zürich Nordost TG/ZH.
Sie waren als Reservestandorte für die Lagerung von schwach- und mittelaktiven Abfällen vorgesehen gewesen. Wie das Uvek mitteilt, stellt es mit der Streichung klar, dass in diesen drei Gebieten keine weiteren geologischen Tiefenlage für radioaktive Abfälle geplant werden.
Vor knapp sechs Jahren waren die drei Standorte vom Bundesrat im Ergebnisbericht zur Etappe zwei der Standortsuche für geologische Tiefenlager als Reservestandorte im Sachplan festgehalten worden. Im Zuge der laufenden Etappe drei klärte man die Standorte vertiefter ab: Die Resultate bestätigten, dass die drei Reservestandorte, die nun gestrichen werden, eindeutige Nachteile gegenüber den im Sachplan verbleibenden Standortgebiete Jura Ost (AG), Nördlich Lägern (AG/ZH) und Zürich Nordost (TG/ZH) hätten, heisst es dazu in der Medienmitteilung des Uvek. Alle Standortkantone seien angehört worden und hätten der Streichung zugestimmt. In der Folge hat das Uvek den Ergebnisbericht zu Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager entsprechend angepasst.
Standortsuche für geologische Tiefenlager
Der Sachplan geologische Tiefenlager regelt die Standortsuche. Sie erfolgt in drei Etappen, Etappe eins und zwei sind bereits abgeschlossen.
- Etappe eins: Vorschlag und behördliche Prüfung von sechs möglichen Standortgebieten, Aufbau der regionalen Partizipation.
- Etappe zwei: Platzierung der Oberflächenanlagen, Mitwirkung der Regionalkonferenzen, Einengung auf mindestens zwei Standortgebiete pro Lagertyp.
- Etappe drei (sie dauert voraussichtlich bis 2030): Tiefbohrungen, Erarbeitung Rahmenbewilligungsgesuche, Überprüfung Rahmenbewilligungsgesuche, Festsetzung der Standorte, Erteilung der Rahmenbewilligungen.
Im 2022 hat sich die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) für Nördlich Lägern als den am besten geeigneten Standort entschieden, um dort ein Tiefenlager respektive ein Kombilager einzurichten, in dem sowohl hoch- als auch schwach- und mittelaktive Abfälle deponiert werden können.
Die Anlagen für die Verpackung der Abfälle soll beim Zwischenlager in Würenlingen entstehen. Die Nagra will die entsprechenden Rahmenbewilligungsgesuche kommenden November beim Bund einreichen. (mgt/mai)