Creux du Van: Bundesgericht weist Beschwerden von Helvetia Nostra ab
Die von den Kantonen Neuenburg und Waadt beschlossenen Massnahmen zum Schutz des Gebiets des Creux du Van sind ausreichend. Dies hat das Bundesgericht entschieden und eine Beschwerde der Stiftung Helvetia Nostra abgewiesen.
Quelle: Daniel Reust - Own work wikimedia CC BY-SA 4.0
An der Grenze der Kantone Neuenburg und Waadt liegt der «Creux du Van», eine natürliche Felsenarena.
Die Massnahmen halten sich im Rahmen der bundesrechtlichen Bestimmungen zur Raumplanung und zum Natur- und Landschaftsschutz. Sie stellen eine deutliche Verbesserung gegenüber dem aktuellen Zustand und den Belastungen dar, wie das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil schreibt.
Hintergrund der Beschwerden sind die zunehmenden Belastungen durch Tourismus und Landwirtschaft auf den Felsenkessel des Creux du Van. Dieser liegt hauptsächlich im Kanton Neuenburg und teilweise im Kanton Waadt. Die beiden Kantone erliessen deshalb koordinierte Schutzmassnahmen.
Neuenburg legte einen kantonalen Nutzungsplan fest, der Kanton Waadt erliess einen Entscheid über die Klassifizierung des Gebiets im Sinne der kantonalen Gesetzgebung über den Natur-, Denkmal- und Landschaftsschutz.
Tourismus versus Schutz
Helvetia Nostra erachtete die Massnahmen als ungenügend, rekurrierte ohne Erfolg gegen die Entscheide in beiden Kantonen und erhob anschliessend Beschwerden ans Bundesgericht.
Das Bundesgericht hält fest, dass die beiden Kantone den Empfehlungen des Bundesamtes für Umwelt Rechnung getragen hätten. Der Klassifizierungsentscheid und der kantonale Nutzungsplan stellten im Übrigen eine klare Verbesserung dar.
Die Wirksamkeit der Massnahmen beruhe zudem nicht einzig auf dem guten Willen der Besucher. Tourismus und Erholung seien öffentliche Interessen und die Schutzziele verlangten weder die Beendigung noch die Beschränkung der Besuche des Gebietes durch Spaziergänger und andere Nutzer.
Nicht beanstandet hat das Bundesgericht die Rechtsanwendung der kantonalen Vorinstanzen und ihre Interessenabwägung bezüglich Natur- und Landschaftsschutz einerseits und Tourismus sowie Freizeitaktivitäten andererseits.
Auswirkungen menschlicher Aktivitäten beschränken
Die Landschaft des Creux du Van ist ein Objekt des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung. Es enthält Gebiete, die im Bundesinventar der Trockenwiesen und Weiden von nationaler Bedeutung verzeichnet sind.
Die von den beiden Kantonen getroffenen Massnahmen zielen darauf ab, in zeitlicher und räumlicher Hinsicht die Auswirkungen der menschlichen Aktivitäten wie dem Tourismus oder der Landwirtschaft einzuschränken. (sda/pb)
(Urteile 1C_131/202 und 1C_237/2021 vom 4.1.2023)
Quelle: Tambako The Jaguar flickr CC BY-ND 2.0
Seine hufeisenförmigen Steilwände bieten einen der spektakulärsten Rundblicke der Schweiz: der Creux du Van.