Aufteilung Fernverkehr bei der Bahn: SBB gehen vor Gericht
Die SBB gelangen wegen der vom Bundesamt für Verkehr geplanten Aufteilung der Bahn-Fernverkehrskonzession vor Bundesverwaltungsgericht. Es gehe um die Rechtssicherheit für einen verkehrspolitischen Systemwechsel, begründen sie diesen Schritt.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte im Juni verfügt, der BLS ab Dezember 2019 zwei Fernverkehrslinien zu übertragen. Der grösste Teil der Fernverkehrslinien sowie das ganze Intercity-Netz sollen aber wie heute von der SBB betrieben werden.
In den Augen der SBB bedeutet dieser Entscheid einen verkehrspolitischen Systemwechsel mit weitreichenden Folgen für das bewährte System der öffentlichen Verkehrsbetriebe der Schweiz, wie es im Communiqué heisst. Sie bemängeln, dass für den Entscheid rechtliche Grundlagen und der Mehrwert für Kunden fehlten. Zudem führen sie politische Argumente an: Demnach sei in der Schweiz im Regionalverkehr zwar eine Mehrbahnen-Lösung erwünscht, aber nicht im Fernverkehr. "Die Vergabe von Linien des Fernverkehrs an mehrere Betreiber muss somit vom Gesetzgeber zuerst entschieden werden."
Der Gang vor das Bundesverwaltungsgericht soll in dieser Hinsicht Klarheit schaffen. Gegen Wettbewerb stellen wollen sich die SBB nicht. Doch einheitliche nationale Tarife und bestehende Fahrplankonzepte liessen für echten Wettbewerb wenig Spielraum.
Die SBB hatte die Beschwerde bereits beim Bekanntwerden des Entscheides angekündigt. Die BLS dagegen, die eigentlich fünf Fernverkehrslinien beantragt hatte, akzeptierte den Entscheid des BAV, ihr vorerst ab Ende 2019 deren zwei zuzuteilen. Es sind die beiden Interregio-Linien Bern-Biel und Bern-Burgdorf-Olten. (sda)