Aargau verstärkt Info-Kampagne gegen Quaggamuschel in Gewässern
Der Kanton Aargau verstärkt den Kampf zum Schutz seiner Flüsse und Seen vor der schädlichen Quaggamuschel. Informationstafeln sollen aufklären: Boote und Ausrüstung sollen vor dem Wechsel von einem Gewässer ins andere kontrolliert und gereinigt werden.
Quelle: Ruedi Gautschi
Plakat «Vorsicht blinde Passagiere» bei der Steggemeinschaft Hallwyl.
«Vorsicht blinde Passagiere»: So lautet die Botschaft des Plakatsujets an den Gewässern des Kantons. Wer Boot fährt, Wassersport betreibt oder fischt, kann unbeabsichtigt dazu beitragen, dass sich invasive gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten in unseren Flüssen und Seen ausbreiten. Dies hält das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) fest.
Die invasive Quaggamuschel stammt aus dem Schwarzmeergebiet und breitet sich seit 2014 in der Schweiz rasant aus. Sie ist zwar nur wenige Zentimeter gross, kann aber grosse Schäden an Infrastruktur und Ökologie anrichten. Unter anderem kann sie bei Wasserentnahmesystemen und Anlagen zur Wärme-/Kältenutzung Probleme verursachen, indem sie Rohre verstopft. Auch andere Arten wie Schwarzmeergrundeln, aber auch Kleintiere oder Wasserpflanzen, können einheimische Arten bedrängen und das Ökosystem stark beeinflussen.
Invasive gebietsfremde Tiere oder Pflanzen würden unbeabsichtigt aus anderen Gewässern eingeschleppt, wenn sie an Booten oder Wassersport- und Fischerei-Ausrüstung haften blieben, hiess es. Auch im Wasser, das sich im Bootsrumpf sammle, könnten mit dem blossen Auge kaum sichtbare Lebewesen mitreisen.
Quelle: Public Domain, Wikimedia
Die invasive Quaggamuschel breitet sich seit 2014 in der Schweiz rasant aus. Sie ist zwar nur wenige Zentimeter gross, kann aber grosse Schäden an Infrastruktur und Ökologie anrichten.
Keine Quaggamuscheln im Hallwilerse
Als erster
Kanton führte der Aargau per 1. Mai 2021 für Schiffe am Hallwilersee eine
Reinigungspflicht ein. Gleichzeitig startete er eine Informationskampagne. Die
kantonalen Behörden bewerten diese als Erfolg. Der Hallwilersee sei nach
heutigem Kenntnisstand weder von der Quaggamuschel noch von den beiden in der
Schweiz vorkommenden Schwarzmeergrundel-Arten befallen, hält das BVU
fest.
Das
sei eine gute Nachricht. Wenn eine invasive Tier- oder Pflanzenart einmal in
ein Gewässer gelangt sei, sei es kaum möglich, sie wieder loszuwerden. Daher
sei es wichtig, die Flüsse und Seen von ihnen freizuhalten.
Kanton Luzern zieht nach
Mittlerweile
gilt auch in allen Kantonen der Zentralschweiz eine Reinigungspflicht für
Schiffe, die das Gewässer wechseln. Der Kanton Luzern setzte diese Massnahme
auf den 1. Mai in Kraft. Das Kantonsparlament will noch einen Schritt
weitergehen: Im Juni überwies der Kantonsrat ein SP-Postulat, das den
Regierungsrat beauftragt, ein Verbot für Einwasserung von Wanderbooten zu
prüfen.
Die Schutzmassnahmen im Kanton Luzern haben letztlich Auswirkungen auf den Aargau: Das Wasser aus dem Vierwaldstättersee und Zugersee sowie aus dem Baldegger- und aus dem Sempachersee fliesst in den Aargau. (sda/pb)