Kolumne zum Donnerstag: Eine weitere unnötige Gesetzesrevision
In der Kolumne zum Donnerstag schreiben Exponenten der Branche über das, was sie bewegt. Heute ist es Benjamin Wittwer, Direktor von Bauenschweiz, der Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft.
Für Justizministerin Simonetta Sommaruga bietet sich eine einmalige Chance: Das «Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland» trägt jeweils den Namen des Bundesrats, der das Gesetz einer Revision unterzieht. Zuerst war die Lex von Moos, dann die Lex Furgler, die Lex Friedrich und seit 1997 schliesslich die Lex Koller. Und nun soll es die Lex Sommaruga werden.
Der Bundesrat schickte die Gesetzesrevision diesen März in die Vernehmlassung. Obwohl kein grundlegender Revisionsbedarf besteht. Obwohl der gleiche Inhalt der Motionen Badran, welche die eidgenössischen Räte bachab schickten, nun «zur Diskussion gestellt wird». Und zwar soll:
- die 1997 eingeführte Ausnahme von Betriebsgrundstücken von der Bewilligungspflicht wieder aufgehoben werden;
- der Erwerb von Immobiliengesellschaften wieder der Bewilligungspflicht unterstellt werden
Weitere in der Vernehmlassung vorgesehene Regulierungen, die wir nicht brauchen:
- Staatsangehörige von EU- und EFTA-Staaten können in der Schweiz nur eine Hauptwohnung erwerben, wenn sie hier auch ihren tatsächlichen und formellen Wohnsitz haben. Eine neue Regelung soll es den Behörden ermöglichen, Missbrauchsfälle künftig auch im Nachhinein jederzeit wieder aufgreifen zu können.
- Brisant ist der Vorschlag für Ausländer von ausserhalb Europas. Zwar sollen sie wie bis anhin eine Hauptwohnung kaufen dürfen. In Zukunft müssten sie diese aber wieder verkaufen, sobald sie die Schweiz verlassen.
- Heute muss jeder Kanton eine Behörde bezeichnen, die alle Lex-Koller-Bewilligungen prüft. Neu sollen die Kantone diese Aufgabe künftig an den Bund übertragen können.