08:55 MEINUNG

Kolumne zum Donnerstag: Brücken bauen für Schweizer Holzexporte

Geschrieben von: Christoph Starck
Teaserbild-Quelle: libertyslens, Flickr, CC

In der Kolumne zum Donnerstag schreiben Exponenten der Branche über das, was sie bewegt. Heute ist es Christoph Starck, Direktor von Lignum, Holzwirtschaft Schweiz.

Die Schweiz ist keine Insel. Oder doch? Zumindest im Holzhandel ist sie es aus Sicht der uns umgebenden EU. Denn bei uns gilt eine Deklarationspflicht für Holz, die ganz anders konstruiert ist als die Pflichten, denen der Holzhandel in der EU untersteht. Das hat massive Auswirkungen auf den exportierenden Schweizer Holzhandel – und das ausgerechnet in einer Zeit, da bereits die Euroschwäche mächtig drückt.

Doch der Reihe nach. Die Schweizer Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte – definitiv in Kraft seit 2012 – fordert die Offenlegung von Holzart und -herkunft bei Produkten aus Massivholz gegenüber dem Endabnehmer, sprich Konsumenten. Weitere Vorschriften gibt es nicht. Die EU-Holzhandelsverordnung hingegen – sie gilt seit 2013 – schreibt nicht nur vor, bei der Ware den Handelsnamen und das Land des Einschlags zu nennen. Sie verlangt auch, dass jeder, der Holzprodukte erstmalig auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, nachweisen muss, dass seine Ware aus legaler Herkunft stammt.

Wenn man weiss, dass Holz aus der Schweiz in 95 Prozent der Fälle in ein Land der EU exportiert wird, ist klar: Eine solche Differenz der Optik ist für den Schweizer Holzhandel hochproblematisch. Denn die EU-Holzhandelsverordnung setzt Schweizer Holz als «nicht aus der EU stammend» dem genau gleichen Verdacht zweifelhafter Herkunft aus wie jede beliebige Fracht aus irgendeiner Weltgegend ausserhalb der EU.

Die Importeure sind deshalb gehalten, eine spezielle Sorgfaltspflichtregelung anzuwenden. Dies bringt für Importeure in der EU einen grossen administrativen Aufwand mit sich, um Holz aus der Schweiz auf dem Binnenmarkt in Verkehr zu bringen. Und so überlegen sich bereits erste Abnehmer, ob sie nicht zu Lieferanten aus einem anderen EU-Land wechseln sollen. Wenn wir jetzt nichts dagegen tun, werden unweigerlich Arbeitsplätze bei den exportierenden Unternehmen verloren gehen. Heute und nicht erst in ein bis zwei Jahren.

Eigentlich hätte bereits im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes die Schweizer Holz-Deklarationspflicht an die EU-Holzhandelsverordnung angeglichen werden sollen, indem der Import von Holz aus illegalem Holzschlag verboten worden wäre. Das wurde in der parlamentarischen Debatte von allen Lagern gutgeheissen. Die Vorlage erlitt dann allerdings als Ganzes Schiffbruch und zog das Anliegen der Holzbranche mit auf den Grund.

Mit dem vielen Wasser über dem Kopf ist das Problem jedoch keineswegs weniger brennend geworden. In der Herbstsession 2017 haben deshalb die Aargauer Nationalrätin Sylvia Flückiger und der Schwyzer Ständerat Peter Föhn zeitgleich eine Motion eingereicht, welche eine rasch und einfach machbare Lösung vorschlägt: den Erlass einer Verordnung auf Grundlage des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten.

Dieser Vorschlag verdient Unterstützung. Es ist an der Zeit, das unnötige Handelshemmnis für die exportierende Schweizer Holzbranche zu beseitigen. Echte Probleme gibt es genug zu lösen – die unschöne Tatsache der Holzdeklarations-Insel, die mit einer kleinen Anpassung der gesetzlichen Grundlagen geregelt werden könnte, darf man in Bern nicht vor sich herschieben.

Geschrieben von

Direktor von Lignum, Holzwirtschaft Schweiz.

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