08:56 MEINUNG

Bernhard Salzmann: «Mitverantwortung statt heisser Luft gefragt»

Geschrieben von: Bernhard Salzmann
Teaserbild-Quelle: zvg

In der Kolumne berichten Exponenten der Branche über das, was sie bewegt. Bernhard Salzmann, Direktor des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV), beschäftigt sich mit der sommerlichen Hitze und Bauherren, die beim Hitzeschutz den grössten Wirkungshebel in der Hand haben.


Bernhard Salzmann

Quelle: zvg

Bernhard Salzmann ist der Direktor des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV).

Auch 2023 war es wieder ein zentrales Sommerthema in den Medien: wie Unternehmen und ihre Angestellten die heissen Sommertage meistern. Wie immer richteten sich Kameras und Mikrofone auf das Bauhauptgewerbe. Das sind wir uns gewohnt. Unsere Bauunternehmen waren bestens vorbereitet. Mit breit geführten Präventionskampagnen, organisatorischen Anpassungen, zusätzlicher Schutzausrüstung, zur Verfügung gestellten Getränken und Sonnencrème nahmen Bauunternehmen ihre Verantwortung wahr und schützten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im Sommer, wo sie nur konnten.

Weniger Mitverantwortung war seitens Behörden und Bauherren zu spüren, von privaten, insbesondere aber auch von öffentlichen. Aufgefallen sind sie mehr durch die Produktion zusätzlicher heisser Luft als durch Verantwortungsbewusstsein. Wenn öffentliche Bauherren zeitlich und finanziell eher knapp als grosszügig kalkulieren und gleichzeitig Appelle zum «Hitzefrei» auf dem Bau lancieren, will das nicht so recht überzeugen. Sie sind es doch, die durch eng getaktete Vorgaben einen Nährboden bilden für Termindruck und Hektik.

Zusammen mit den kantonalen Sektionen hat der SBV im Frühjahr die kommunalen Behörden breitflächig angeschrieben und gebeten, dass an heissen Tagen die Arbeiten früher in den kühleren Morgenstunden beginnen dürfen. Mit bescheidenem Erfolg. Zwar gibt es Vorzeigegemeinden, die bewusst Bauarbeiten ab sechs Uhr oder noch früher erlauben. Doch vielerorts ist der Arbeitsbeginn auch an heissen Tagen nicht vor sieben Uhr möglich. Statt die Tagesarbeitszeit aufgrund von heissen Nachmittagen einzuschränken, sollten die Behörden einen Arbeitsbeginn um sechs Uhr oder besser um fünf Uhr erlauben.

Es sind die Bauherren, die für den Schutz bei Hitze den grössten Wirkungshebel in der Hand haben. Insbesondere die öffentlichen Bauherren stehen in der Mitverantwortung. Wenn Bauarbeiten aufgrund von Hitzewellen durch einen angepassten Arbeitsrhythmus verlangsamt oder sogar verzögert werden, weil ganze Arbeitsschritte unterbrochen werden müssen, sollte es für öffentliche Bauherren absolut klar sein, die Fristen ohne Nachteile für die Unternehmen und deren Mitarbeitenden zu verlängern.

Auch müssten die Kosten für behördlich angeordnete Arbeitsunterbrüche von den Bauherren als gerechtfertigte Nachforderungen übernommen werden. Es sollte künftig keinen einzigen Werkvertrag zwischen öffentlichen Bauherren und Bauunternehmen mehr geben, der sich nicht auf die SIA-Norm 118 und ihren Artikel 96 zu den Natureinflüssen und den entsprechend zu gewährenden Fristerstreckungen stützt. Völlig deplatziert sind kantonale Regulierungen, die den Baustellenbetrieb einschränken wollen, während die Bauherren und Behörden gleichzeitig die Schutzmassnahmen ignorieren, die sie selbst in der Hand haben.  

Der SBV fordert von den Bauherren Mitverantwortung. Denn die nächsten heissen Sommertage folgen bestimmt – hoffentlich flankiert durch die flexibel wahrgenommene Mitverantwortung der öffentlichen und institutionellen Bauherren und nicht durch noch mehr heisse Luft aus Verwaltungsstuben.

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Direktor des Schweizerischen Baumeisterverbandes.

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